Umfragen

Füllmenge bei Eis: Kennzeichnung nach Volumen überwiegend bekannt

Bei Eis muss die Füllmenge nach Volumen angegeben werden. Das ist Verbraucher:innen überwiegend bekannt, wie eine aktuelle Umfrage bei Lebensmittelklarheit zeigt. Immerhin jede(r) vierte Befragte war aber der Ansicht, Anbieter müssten sowohl das Volumen als auch das Gewicht angeben. Doch das ist nicht der Fall. 
Die Frage lautete: Testen Sie Ihr Wissen: Wie muss die Füllmenge bei größeren Eispackungen angegeben werden? 
Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Befragten wusste, dass die Füllmenge bei größeren Eispackungen nach Volumen gekennzeichnet wird. 24 Prozent der Teilnehmenden glaubte allerdings fälschlicherweise, dass sowohl die Angabe des Volumens als auch des Gewichts verpflichtend sei. 
Immerhin 14 Prozent der Befragten waren der Ansicht, Anbieter könnten die Füllmenge wahlweise nach Volumen oder nach Gewicht kennzeichnen. Doch das ist ebenfalls nicht richtig. SFünf Prozent nahmen an, dass die alleinige Angabe des Gewichts verpflichtend sei. Nur drei Prozent glaubten der falschen Behauptung, die Angabe des Volumens vor Lufteinschlag sei verpflichtend. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die alleinige Kennzeichnung der Füllmenge nach Volumen bei Speiseeis ungünstig. Beschwerden von Verbraucher:innen zeigen: Sie wollen wissen, wieviel Eismasse in der Verpackung steckt. Auch der Grundpreis sollte unabhängig davon sein, wie viel Luft ein Hersteller in die Eismasse schlägt. Die Sonderregelung sollte entfallen und die Füllmenge von Speiseeis nach Gewicht und nicht nach Volumen berechnet werden.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 665 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 06.06.2023 bis zum 08.09.2023.

Testen Sie Ihr Wissen: Wie muss die Füllmenge bei größeren Eispackungen angegeben werden?

Nach Gewicht (in Gramm oder Kilogramm)
5% (36 Stimmen)
Nach Volumen (in Milliliter oder Liter)
52% (349 Stimmen)
Nach Volumen vor Lufteinschlag (in Milliliter oder Liter)
3% (23 Stimmen)
Wahlweise nach Gewicht (in Gramm oder Kilogramm) oder nach Volumen (in Milliliter oder Liter)
14% (96 Stimmen)
Anbieter müssen sowohl das Gewicht (in Gramm oder Kilogramm) als auch das Volumen (in Milliliter oder Liter) kennzeichnen.
24% (161 Stimmen)
Anzahl der Teilnehmer:innen: 665

Umfrageergebnisse aus vorherigen Umfragen