Zunächst zu den Zahlen:
Knapp die Hälfte der Teilnehmenden (48 Prozent) nahm fälschlicherweise an, dass ein Getränk mit diesem Hinweis mit keiner süßenden Zutat gesüßt wurde: weder mit Süßstoffen (wie Aspartam oder Cyclamat) und Zuckeraustauschstoffen (wie Xylit oder Sorbit) noch mit Zucker.
Ein Großteil der übrigen Befragten (45 Prozent) wählte die richtige Antwort: Das Getränk wurde nicht mit Süßstoffen (wie Aspartam oder Cyclamat) und Zuckeraustauschstoffen (wie Xylit oder Sorbit) gesüßt. Der Einsatz von Zuckerarten oder anderen süßenden Zutaten ist möglich.
7 Prozent der Befragten gaben an, keine konkrete Vorstellung zu haben und ins Zutatenverzeichnis zu schauen.
Zum Hintergrund:
Rechtlich gesehen sind Süßungsmittel Zusatzstoffe, die zum Süßen eingesetzt werden. Dazu gehören Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. Weil Zucker kein Zusatzstoff ist, sondern eine „normale“ Zutat, zählt er rechtlich gesehen nicht zu den Süßungsmitteln.
Die Umfrage weist darauf hin, dass der Begriff „Süßungsmittel“ für viele Verbraucher:innen unklar ist. Daher wird der Hinweis „ohne Süßungsmittel“ offenbar teilweise missverstanden.
Auch Anfragen im Portal Lebensmittelklarheit zeigen immer wieder, dass die Unterschiede zwischen Süßungsmitteln, Süßstoffen und Zuckern nicht allgemein verständlich sind.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter auf die Werbung „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn sie in ihrem Getränk Zucker einsetzen. Alternativ sollten sie ergänzen, dass das Getränk mit Zucker gesüßt wurde.
An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 948 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 16.07.2025 bis zum 23.10.2025.