Zusammensetzung für Superme nicht direkt ersichtlich
Zusammenfassung
Mit Aussagen wie „dein super natürlicher Vitamin Booster“ und „26 Superfoods in 1 Schluck“ wirbt der Anbieter für die „natürliche“ Zusammensetzung des Produkts. Eine Zutatenliste ist im Shop auf supernaturals.eu jedoch nicht ersichtlich.
Inzwischen hat der Anbieter Änderungen auf der Website vorgenommen: Er hat die die Natürlich-Werbung reduziert und wirbt nun mit „46 Nährstoffe in 1 Schluck“. Die Aussage ist mit den vorhandenen Angaben nicht nachvollziehbar und nach wie vor fehlt im Online-Shop eine Zutatenliste.
Der Anbieter sollte das Produkt klar und transparent kennzeichnen und im Shop das fehlende Zutatenverzeichnis ergänzen.
Beschwerde
Ich bin auf den Instagram-Post von Supernaturals für das Produkt SuperMe auf-merksam geworden … und bin wirklich entsetzt über die Dreistigkeit dieses Unter-nehmens. Auf der Homepage verspricht es das Blaue vom Himmel und wirbt dort mit seiner besonderen Natürlichkeit oder gar „100 % natürlich“. Das ist doch sehr zwei-felhaft, zumal auf der Homepage keine Zutatenliste zu finden ist.
Verbraucher aus Leipzig vom 04.07.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Obwohl die „Natürlich“-Werbung und „26 Superfoods“ für das Getränk im Vordergrund stehen, bleibt die Werbung fraglich, denn eine vollständige Zutatenliste ist im Online-Shop nicht auffindbar.
Darum geht’s:
Im Online-Shop wirbt die Firma Supernaturals mit folgenden Aussagen für das Produkt:
- Dein natürlicher Vitamin Booster
- 26 Superfoods in 1 Schluck, alle Vitamine und wertvolle Mineralien
- 100 % natürlich
Unter der Überschrift „Superme enthält“ folgt eine alphabetische Liste mit 26 Bestandteilen, darunter Açai, Basilikum, Leinsamen, Maca und Zitrone.
Eine vollständige Zutatenliste ist nicht zu sehen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie müssen zudem zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Nach der LMIV muss das Zutatenverzeichnis aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels bestehen.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter betont in vielfacher Weise die „Natürlichkeit“ des Produkts. Verbraucher:innen erfahren im Online-Shop jedoch lediglich, dass 26 Superfoods enthalten sind. Konkrete Informationen zur Zusammensetzung sind dagegen nicht auffindbar und lassen Zweifel aufkommen.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, darunter formale Fehler bei der Nährwertkennzeichnung und für Lebensmittel verbotene krankheitsbezogene Werbung.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Produkt klar und transparent kennzeichnen und im Shop das fehlende Zutatenverzeichnis ergänzen.
Stellungnahme der Supernaturals Nutrition GmbH i.G., München
Kurzfassung:
Die in SuperME enthaltenen Nährstoffe stammen fast ausschließlich aus natürlicher Quelle. Wir verzichten vollständig auf das Zusetzen von synthetischen Vitaminen, Farbstoffen & Süßungsmitteln. Eine einzige Ausnahme bildet Vitamin B12, da es fast unmöglich ist B12 aus natürlicher und veganer Quelle zu beziehen, sowie ein Emulgator und Konservierungsmittel, die nur 0,4 Prozent unseres Produktes ausmachen.
Ergebnis
Der Anbieter hat Änderungen an der Website vorgenommen, unter anderem stehen unter den „FAQs“ Zutaten in Gruppen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ersetzt dies jedoch nicht ein Zutatenverzeichnis mit absteigender Reihenfolge der Zutaten, das zudem leicht auffindbar sein sollte.
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.