Widersprüchliche Aussagen zu Parmesan als Zutat bei Onlineangebot und in Social Media
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Onlineshop Crusty-slices.com nennt bei den Angeboten „Parmesano Corn“ und „Trüffel Fries“ mehrfach Parmesan als Zutat. In einem Beitrag auf seinem TikTok-Kanal bewirbt der Anbieter jedoch ausdrücklich „Grana Padano“ als Zutat. Dies widerspricht sich. Denn nur „Parmiggiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ bezeichnet werden. Er unterscheidet sich von „Grana Padano“ durch die genau definierte Herkunft und Herstellung. Der Name „Parmesan“ kann für Verbraucher:innen daher kaufentscheidend sein.
Der Anbieter sollte Speiseangebote nicht mit Parmesan im Namen und bei den Zutaten bewerben, wenn er keinen „Parmiggiano Reggiano“ verwendet.
Beschwerde
Auf der Webseite und im Laden werden der Mais und die Trüffel Fries mit Parmesan beworben. Es handelt sich aber laut eigener Angabe auf dem Tiktokkanal des Anbieters um Grana Padano.
Verbraucher aus Nürnberg vom 11.03.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
„Grana Padano“ und „Parmesan“ sind nicht dasselbe. Der Anbieter sollte die Unterschiede bei der Werbung und Kennzeichnung seiner Angebote sorgfältiger beachten.
Darum geht’s:
Der Onlineshop Crusty-slices.com bietet verschiedene Speisen an, darunter frittierte Maiskolben „Parmesano Corn“ und „Truffle Waffle Fries“. Beide Produkte nennen auf der Angebotsseite und in der Zutatenliste „Parmesan“. Der TikTok-Kanal @crustyslices informiert in einem Beitrag, dass „Grana Padano“ als Käse für die frittierten Maiskolben und die „Fries“ verwendet wird. „Grana Padano“ und „Parmiggiano Reggiano“ sind geschützte Ursprungsbezeichnungen. Ihre Herkunft und Herstellung sind genau definiert. Danach darf nur „Parmiggiano Reggiano“ als „Parmesan“ bezeichnet werden.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Agrargeoschutzverordnung legt die Vorgaben für Lebensmittel mit einer geschützten Ursprungsangabe fest. Bei Lebensmitteln mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) müssen alle Produktionsschritte in einer definierten Region stattfinden. Weiterhin sorgen überwiegend oder ausschließlich die geografischen Verhältnisse der Region für die Qualität des Lebensmittels. „Grana Padano“ und „Parmiggiano Reggiano“ sind EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnungen. So darf die Milch für den „Parmiggiano Reggiano“ nur aus fünf definierten Provinzen stammen, die Kühe erhalten als Futter ausschließlich Heu und Gras und der Käse muss mindestens 12 Monate reifen. Nur „Parmiggiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ bezeichnet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Widersprüchliche Angaben über die Zutaten sind nicht akzeptabel, insbesondere bei genau definierten Bezeichnungen wie „Parmesan“ und „Grana Padano“. Für Verbraucher:innen können geschützte Bezeichnungen ein Qualitätsmerkmal und daher kaufentscheidend sein. Crusty-slices.com scheint hier nicht genau zwischen „Parmesan“ und „Grana Padano“ zu unterscheiden.
Fazit:
Der Anbieter sollte Speisenangebote nicht mit Parmesan im Namen und bei den Zutaten bewerben, wenn er keinen „Parmiggiano Reggiano“ verwendet.
Stellungnahme Crusty Slices GmbH, Würselen
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.03.2025 liegt bisher keine Antwort vor.