Das haben Gerichte entschieden:

Wajos Gourmet Parmesan Italian Blend

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Urteil: Hersteller hat die Gewürzzubereitung vom Markt genommen.
Entfernt per Gerichtsurteil

Die Aufmachung des Produktes „Parmesan Italian Blend“ konnte den Eindruck vermitteln, dass dieses Parmesankäse in Pulverform enthält. Käse war als solcher jedoch nicht enthalten, sondern nur in Form von Schmelzkäse. Der Produktname mit „Parmesan“ passte daher nicht.

Das Unternehmen wurde verurteilt, nicht mehr für das Produkt „Parmesan Italian Blend“ in der vorliegenden Aufmachung zu werben.

Der Inhalt entspricht nicht den Angaben: Auf dem Etikett steht die Sorte "Parmesan ITALIAN BLEND", aber es ist kein Parmesan drin.
Verbraucher aus Neuss vom 13.08.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Aufmachung des Produktes „Parmesan Italian Blend“ kann den Eindruck vermitteln, dass dieses Parmesankäse in Pulverform enthält. Käse ist als solcher jedoch nicht enthalten, sondern in Form von Schmelzkäse. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite steht der Name „Parmesan Italian Blend“ und darunter „Für Pestos und Dips zum Würzen und Marinieren“. Laut Bezeichnung handelt es sich um eine Gewürzzubereitung. Die Zutatenliste führt unter anderem Schmelzkäsepulver auf. „Parmesan“ ist in der Zutatenliste nicht genannt, sondern „Käse“ als Bestandteil von „Schmelzkäsepulver“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der Käseverordnung ist Schmelzkäse ein Erzeugnis, das mindestens zu 50 Prozent, bezogen auf die Trockenmasse, aus Käse hergestellt ist. Dagegen sind Käse definiert als frische oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse aus dickgelegter Käsereimilch.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Obwohl das Erzeugnis mit „Parmesan“ beworben wird, ist Parmesan als solcher in der Gewürzzubereitung nicht erkennbar enthalten, sondern stellt allenfalls die Geschmacksrichtung dar, die offenbar von den Zutaten „Aromen“ und „Schmelzkäsepulver“ erzeugt wird. Somit vermittelt die Schauseite einen anderen Eindruck über die Zusammensetzung der Gewürzzubereitung als die Zutatenliste auf der Rückseite.

Fazit:

Der Anbieter sollte aus unserer Sicht auf „Parmesan“ im Produktnamen verzichten.

Stellungnahme der Wajos GmbH, Dohr

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 14.02.2019 liegt keine Antwort des Herstellers vor.

Ergebnis

Der Redaktion liegt die Information vor, dass der Anbieter das Produkt seit längerem nicht mehr vertreibe.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de