Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für „Steinofenbrot“ aus der „Backwelt“ von Aldi

Ob das Brot ausschließlich „im Steinofen gebacken“ ist, ist beim Kauf in einer Aldi-Filiale kaum nachvollziehbar. Ein „Steinofenbrot“ sollte nicht in einem üblichen Ofen auf- oder fertiggebacken werden.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Aldi Süd bewirbt in seinem Angebotsflyer unter der Überschrift „Meine Backwelt Frisch & Lecker“ ein „Bio-Steinofen-Vollkornbrot“. Zusätzlich steht der Hinweis „im Steinofen gebacken“ und „mehrmals täglich frisch gebacken“. In den teilnehmenden Filialen stehen Backautomaten, in denen die Backwaren üblicherweise aufgebacken werden. Ein Steinofenbrot muss ausschließlich auf Stein gebacken werden. Diese Voraussetzung kann ein Aufbackautomat aber nicht erfüllen.
Aldi sollte nicht mit „Steinofenbrot“ werben, wenn dies zuletzt in einem üblichen Ofen auf- oder fertiggebacken wurde.

Im Werbeblatt von Aldi für die Woche vom 28.7. bis 2.8.2025 wird für ein Bio-Steinofen-Vollkornbrot 750 g zum Preis von 2,29 Euro geworben.
Nach meinem Befragen in der Filiale bekommt Aldi vom Hersteller vorgebackene Teige geliefert. Die werden bei Aldi dann aufgebacken, aber nicht in einem Steinofen. Den hat keine Aldi-Filiale.
Darf Aldi mit „Steinofen-Vollkornbrot“ werben, wenn das nur für das Vorbacken zutrifft?
Verbraucher aus Gießen vom 18.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Aldi-Steinofenbrot entspricht nicht einem echten Steinofenbrot. Der letzte Backschritt in den Filialen kann nur in den dort üblichen Öfen erfolgen.

Darum geht’s:

Im Prospekt vom 28.07.-2.08.2025 bewirbt Aldi Süd die Rubrik „Meine Backwelt Frisch & Lecker“ mit einem „Bio-Steinofen-Vollkornbrot“. Direkt unterhalb steht zusätzlich „im Steinofen gebacken“. Weitere Angaben sind „mehrmals täglich frisch gebacken“ und „nur in teilnehmenden Backwelt Filialen erhältlich“. 
Diese Filialen besitzen Öfen, die angelieferte Backwaren auf- oder fertigbacken. Dass die Filialen spezielle Öfen für Steinofenbackwaren zur Verfügung haben, ist nicht anzunehmen. Die Steinofenbrote können nur in gängigen Aufback-Öfen fertiggebacken werden. Üblicherweise zeichnet diese Brote aber aus, dass sie ausschließlich in speziellen Öfen auf Stein gebacken werden.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut den Leitsätzen für Brot wird Steinofenbrot nur auf Backgutträgern gebacken, die aus Natur- und/oder Kunststein, Schamott oder sonstigen steinartigen Materialien bestehen. 
Die Arbeitsgruppe Lebensmittel auf Getreidebasis der Lebensmittelchemischen Gesellschaft erklärt in einem Positionspapier, dass dieser ausschließliche direkte Kontakt der Backware mit dem Stein entscheidend für die besondere Qualität ist. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Aldi-Steinofenbrot entspricht nicht einem echten Steinofenbrot. Der letzte Backschritt – das Aufbacken oder Fertigbacken in den Filialen – kann nur in den dort üblichen Öfen erfolgen. Bis zum Verkauf an die Verbraucher:innen sollte ein Steinofenbrot aber ausschließlich in speziellen Öfen mit einem Träger aus Stein gebacken worden sein. 

Fazit:

Aldi sollte nicht mit „Steinofenbrot“ werben, wenn dies zuletzt in einem üblichen Ofen auf- oder fertiggebacken wurde. 

Stellungnahme der Aldi Süd Dienstleistungs-SE & Co. oHG, Mühlheim an der Ruhr

Kurzfassung:

Es handelt sich nicht um Teiglinge, sondern um gebackene Brote, die in unseren Filialen für eine zusätzliche Knusprigkeit kurz angebacken werden. Auch ohne diesen Backschritt besitzen sie die typischen Charakteristika und sind voll verzehrfähig. Die charakteristischen Merkmale werden durch den Backprozess im Steinofen beim Lieferanten erzielt.