Das haben Gerichte entschieden:

Werbung „100 % aus Früchten“ ist irreführend

Geändert

Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Der Streit um die Werbeaussage „100 % aus Früchten“ auf dem Fruchtaufstrich „Fiordifrutta“ ist beendet. Laut Werbung sollte das Produkt zu 100 Prozent aus Früchten sein. Tatsächlich bestand der Aufstrich jedoch weder zu 100 Prozent aus den genannten Himbeeren noch zu 100 Prozent aus Früchten. Laut Zutatenliste enthielt der Aufstrich neben 60 Prozent Himbeeren Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat. „Fruchtsüße“ ist ein verarbeitetes Produkt, das zum Süßen verwendet wird. Es weist kaum noch Gemeinsamkeiten mit der ursprünglichen Apfelfrucht auf. 
Die Werbung „100 % aus Früchten“ hielt der Verbraucherzentrale Bundesverband daher für irreführend und hat das Unternehmen abgemahnt. Das Landgericht Berlin urteilte die Werbeaussage als irreführend. 
Statt „Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat“ kennzeichnet die Firma nun „Apfelsaftkonzentrat“ im Zutatenverzeichnis. Unverändert bewirbt die Firma den Fruchtaufstrich mit „100 % aus Früchten“: Bei Apfelsaftkonzentrat als Zutat handelt es sich aber nicht um Frucht, sondern um eine Zutat zum Süßen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Firma die „100 %-aus Früchten“-Werbung komplett entfernen.

Man glaubt, das Produkt besteht nur aus Früchten. Drinnen sind aber nur 60 % Frucht. Der Rest ist Apfelfruchtsüße, was nichts anderes als Zuckersirup ist. Ich habe mir dann die Werbung und die Seiten angesehen. Es heißt dort – es ist nur ein bisschen Apfelsaft drinnen!? Für mich Schwindel.
Am besten immer gleich selbst machen, dann weiß man, was drinnen ist.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 21.04.2022

Vorne auf dem Etikett steht „10 % aus Früchten“. Der Verbraucher geht daher davon aus, dass das Produkt zu 100 % aus Früchten besteht. Dieser Eindruck wird noch verstärkt durch die Produktbezeichnung „fior di frutta“ und die illustrierten Früchte. Es wird außerdem drei Mal auf der Vorderseite des Etiketts auf die Bio-Eigenschaft hingewiesen. Insgesamt entsteht somit der Eindruck, dass es sich um ein besonders hochwertiges, naturbelassenes Produkt handelt. Aus der Zutatenliste geht aber hervor, dass tatsächlich nur 65 % Waldfrüchte enthalten sind. Der Rest ist Apfelsaftkonzentrat und Pektin. Die mögen zwar ursprünglich aus Früchten hergestellt worden sein, entsprechen aber mit Sicherheit nicht der Vorstellung des Verbrauchers, wenn er „zu 100  % aus Früchten“ liest.
Meiner Meinung nach ist das eine glatte Irreführung des Verbrauchers. Zu diesem Thema gab es doch bereits ein Urteil gegen Schwartau, das die Verbraucherzentrale erwirkt hat. Ich sehe keinen wesentlichen Unterschied zum damaligen Etikett von Schwartau. Hat sich denn an der Rechtslage etwas geändert, sodass diese Kennzeichnung nun erlaubt ist?
Verbraucher aus Frankfurt vom 23.03.2021

Hier gewinnt man den Eindruck, dass das Produkt nur aus Früchten besteht. Ist das in Ordnung, 250 g kosten 3,79 €!
Ich habe diesen „Fruchtaufstrich“" bei meinem Schwiegersohn gegessen. Er war ganz stolz auf einen Fruchtaufstrich zu 100 % aus Früchten bestehend. 
Ich habe mich danach erst schlau gemacht, was denn Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat ist und habe herausgefunden, dass es sich dabei um Fruchtzucker handelt. Und dieses Gläschen ist richtig teuer […] – das kann und will ich nicht unterstützen! 
Verbraucherin aus Weinheim vom 09.12.2019 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Werbung „100 % aus Früchten“ passt nicht zur Zusammensetzung: Der Fruchtaufstrich enthält weder 100 Prozent Himbeeren noch 100 Prozent Früchte.

Darum geht’s:

Der Fruchtaufstrich Fiordifrutta Himbeere wirbt auf der Schauseite mit „100 % aus Früchten*“ und bildet Himbeeren als Früchte ab. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt „Himbeeren 60 %*“ als erste und „Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat*“ als zweite Zutat auf. Darunter erläutert der Sternchenhinweis „aus ökologischer Landwirtschaft“. Eine weitere Erläuterung zu einem Sternchenhinweis findet sich unter der Nährwerttabelle „alle Zutaten für diesen Fruchtaufstrich stammen zu 100 % aus Früchten“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels und die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„100  % aus Früchten“ muss stimmen: Das lässt die Werbung in Kombination mit dem Namen „Fiordifrutta Himbeere“ für den Fruchtaufstrich erwarten. Laut Zutatenverzeichnis enthält der Fruchtaufstrich außer Himbeeren eine „Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat“. Dabei handelt es sich aber nicht mehr um eine Frucht. Sie kann daher auch nicht zum Fruchtanteil zählen. Die Fruchtsüße stammt zwar aus Äpfeln, ist aber als süßende Zutat zu bewerten. Vergleichbar mit Zucker, der aus Zuckerrüben gewonnen wird.  Ernährungsphysiologisch hat Fruchtsüße keine Vorteile gegenüber Zucker.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung „100 % aus Früchten“ verzichten und den tatsächlichen Himbeergehalt deutlich deklarieren.

Stellungnahme der Rigoni di Asiago S.r.l.

Kurzfassung:

Unsere Angabe „100 % aus Früchten” war und ist sachlich korrekt, da Fiordifrutta Apfelsaftkonzentrat und keinen Zucker verwendet. Das Gerichtsurteil basierte lediglich auf einem Übersetzungsfehler ins Deutsche („Apfelsüße” statt „Apfelsaftkonzentrat”). Dieser Fehler wurde angepasst. 

Ergebnis

Statt „Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat“ kennzeichnet die Firma nun „Apfelsaftkonzentrat“ im Zutatenverzeichnis. Unverändert bewirbt die Firma den Fruchtaufstrich auf der Schauseite mit „100 % aus Früchten“: Bei Apfelsaftkonzentrat als Zutat handelt es sich aber nicht um eine Frucht, sondern um eine Zutat zum Süßen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Firma die „100 %-aus Früchten“-Werbung komplett entfernen.