Gericht verbietet Werbung mit „100 % aus Früchten“
Mit „100 % aus Früchten*“ bewirbt die Firma Rigoni di Asagio S.r.l. ihren Fruchtaufstrich „Fiordifrutta Himbeere“. Die Zutatenliste enthält an zweiter Stelle Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat. Doch Fruchtsüße ist eine süßende Zutat und keine Frucht, hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Werbung verboten. Nach Verbraucherbeschwerden bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen geklagt.
Der Fruchtaufstrich „Fiordifrutta Himbeere“ der italienischen Firma Rigoni di Asagio S.r.l. enthält laut Zutatenliste Himbeeren. An zweiter Stelle steht Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat, dahinter das Geliermittel Pektin. Die Angabe „100 % aus Früchten“ auf der Schauseite passt laut Landgericht nicht zu der Zutat Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat. Das Gericht stellt klar, dass Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat keine Frucht und kein Bestandteil einer Frucht, sondern ein Zucker beziehungsweise eine süßende Zutat ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die Angabe „100 % aus Früchten“ eine falsche Vorstellung bei Verbraucher:innen weckt.
Nachdem die Firma keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, klagte der vzbv. Vor Gericht argumentierten die Anwälte der Herstellerfirma damit, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handele und tatsächlich Apfelsaftkonzentrat im Aufstrich stecke. Das ließ die Richterin am Landgericht Berlin nicht gelten und verbot die Werbung.
Werbung mit Natur und „ohne Zuckerzusatz“ trifft nicht immer zu
Die Werbung mit „nur natürliche Zutaten“, „ohne Zuckerzusatz“ oder „zu 100 Prozent aus Früchten“ ist bei Lebensmittelherstellern beliebt. Sie wollen damit einen natürlichen Charakter ihrer Lebensmittel herausstellen. Doch nicht immer stimmt die Werbung. Wie Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen, verwenden manche Anbieter stark verarbeitete Zutaten, Zusatzstoffe sowie Aromen und werben trotzdem mit „nur natürliche Zutaten“. Andere Anbieter süßen fruchthaltige Lebensmittel mit Agavendicksaft, Dattelsaftkonzentrat oder Fruchtsüße und werben mit „ohne Zuckerzusatz“ oder zu „100 % aus Früchten“.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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