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„100 % Orangensaft“ wird aus Konzentrat hergestellt

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„100 % Orangensaft“ wird aus Konzentrat hergestellt

Frage 

Der Bio-Orangensaft bei meinem Discounter wird auf der Verpackung groß als „100% Orangensaft“ angepriesen. Der Hinweis suggeriert, dass es sich um Direktsaft handelt. Erst im Kleingedruckten erkennt man, dass es sich um Orangensaft aus Konzentrat handelt. Meiner Ansicht nach ist das auf den ersten Blick weder auf der Verpackung noch am Regal ersichtlich. Ist das nicht täuschend? 
Verbraucherin aus Heinsberg vom 30.05.2025

Antwort

Die Angabe „100% Orangensaft“ ist richtig. Das von Ihnen geschilderte Produkt ist 100-prozentiger Orangensaft, hergestellt aus Orangensaftkonzentrat.

Fruchtsaft muss immer zu 100 Prozent aus Frucht bestehen. Er kann direkt aus den Früchten gewonnen oder aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden.

Bei Saft aus Konzentrat entzieht der Hersteller – in der Regel am Ort der Ernte – dem frisch gepressten Saft Aroma und Wasser. Dabei wird der Saft auf circa ein Sechstel seines ursprünglichen Volumens konzentriert. Dadurch wird der Transportaufwand, beispielsweise per Schiff aus Brasilien nach Europa zur Abfüllanlage wesentlich kleiner. In der Abfüllanlage werden Konzentrat und Aroma wieder zusammengefügt und mit Trinkwasser rückverdünnt (rekonstituiert). Der Abfüller darf dabei nur so viel Wasser zugeben, wie dem Saft zuvor entzogen wurde. Dadurch entsteht ein Saft, der die gleiche Zusammensetzung und den gleichen Geschmack wie ein durchschnittlicher Saft dieser Fruchtart hat. 

Im Gegensatz dazu wird ein Direktsaft aus der Frucht gepresst, pasteurisiert und direkt verkauft – ohne in zwischenzeitlich zu konzentrieren und rückzuverdünnen. 
Die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung schreibt vor, wie ein Fruchtsaft beschaffen sein und wie er gekennzeichnet werden muss. Ein direkt gepresster Saft wird als „Fruchtsaft“, zum Beispiel als „Orangensaft“ bezeichnet. Ein Saft aus Konzentrat muss als „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnung steht aber oft nur klein auf der Seite oder Rückseite der Verpackung. Anbieter von direkt gepressten Säften ergänzen daher häufig auf der Vorderseite den Hinweis „Direktsaft“. 

Die Angabe „100% Orange“ auf der Vorderseite ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit sowohl für Direktsäfte als auch für Säfte aus Konzentrat zutreffend und erlaubt, wenn keine weiteren Inhaltsstoffe hinzugefügt wurden. 

Nektare dagegen enthalten neben Fruchtsaft auch Wasser und Zucker oder Süßungsmittel. Die Angabe „100 % Orange“ wäre hier falsch. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Maxi
04.06.2023 - 20:30

Woher weiß man beim Konzentrat, wie viel Wasser ursprünglich enthalten war und damit wieder zugefügt werden darf? Steht das auf dem 1000-Liter-Fass aus Brasilien? Wer überprüft das? Da öffnet man Betrügern Tür und Tor. Und welches Wasser wird zugefügt? Leitungswasser, welcher Qualität? Unglaublich.

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.06.2023 - 16:13

Für die Rückverdünnung (Rekonstitution) von Fruchtsäften gibt es genaue Vorgaben, die in der Fruchtsaftverordnung festgelegt sind. Beispielsweise sind für Säfte aus Konzentrat bestimmte Brixwerte festgelegt, die als Maß für die lösliche Trockensubstanz gelten. Zudem muss die Rückverdünnung mit Trinkwasser erfolgen, das die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt. Die Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig, ob die Vorgaben eingehalten werden. 

Micha Necker
19.09.2021 - 10:01

Super erklärung

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