Das ärgert beim Einkauf:

Werbeanzeige vermittelt mit der Aussage „roh“ eine besondere Eigenschaft bei Honig

Breitsamer wirbt auf Facebook.com mit der Qualität „100 % roher Honig“ für seinen Kirschblütenhonig, obwohl dies eine Selbstverständlichkeit ist.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Breitsamer bewirbt seinen Kirschlütenhonig auf Facebook.com mit der Eigenschaft „100 % roher Honig“. Tatsächlich ist „roh“ keine besondere Eigenschaft eines speziellen Honigangebotes, sondern gilt für alle Honige. „Honig“ darf nur so stark erwärmt werden, dass keine Wärmeschädigung eintritt. Der Hersteller sollte daher auf den Hinweis „100 % roher Honig“ verzichten.

Breitsamer führt in der Werbung auf den sozialen Medien (Fundort Facebook-Page von Breitsamer) "100 % roher Honig" auf. Dies entspricht meiner Meinung nach einer unzulässigen "Selbstverständlichkeit, da die Honigverordnung nichts anderes als thermisch unbehandelten Honig zulässt.
Auf Nachfrage bei Breitsamer erhielt ich die Antwort "für sehr viele Verbraucher sind es keine Selbstverständlichkeiten, eher für Insider", was für mich eine vorsätzliche Täuschung der Verbraucher darstellt.
Verbraucher aus Oberleichtersbach vom 23.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Breitsamer wirbt mit einer Besonderheit, die keine ist. Die Aussage „roh“ ist für „Honig“ selbstverständlich, denn „Honig“ ist ein Rohprodukt.

Darum geht’s:

Der Anbieter Breitsamer bewirbt „Kirschblütenhonig“ auf Facebook.com mit der Aussage „100 % roher Honig“. Dass es sich bei „Honig“ definitionsgemäß um ein naturbelassenes, nicht erhitztes Lebensmittel handelt, erläutert die Anzeige auf facebook.com nicht.

Das ist geregelt: 

Die Honig-Verordnung gibt vor, dass Honig mit Ausnahme von Backhonig […] nicht in Gärung übergegangen oder gegoren sein oder so stark erhitzt worden sein darf, dass die Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert wurden.
Nach den Leitsätzen für Honig wird Honig „aus gedeckelten, brutfreien Waben als reifer Honig durch Schleudern, Pressen oder Austropfen und mit Ausnahme des Presshonigs ohne Wärmezufuhr gewonnen. Lagerung, Transport und gegebenen-falls weitere Abfüllungen erfolgen nur so, dass die charakteristischen Eigenschaf-ten des Honigs nicht verändert werden; insbesondere darf keine Wärmeschädigung eintreten.“
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise indem sie zu verstehen geben, dass sich das Lebensmit-tel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmit-tel dieselben Merkmale aufweisen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeanzeige mit der Aussage „100 % roher Honig“ bei Kirschblütenhonig ist nicht akzeptabel. Denn die vermittelte besondere Eigenschaft „roh“, gilt in Wahrheit für alle „Honige“. Die Vorgaben für Honig sind eindeutig: Honig wird ohne Wärmezufuhr gewonnen. Zusätzlich darf „Honig“ keiner Hitze ausgesetzt worden sein, die Enzyme erheblich inaktiviert. Verbraucher:innen müssen diese strengen Vorgaben für „Honig“ nicht kennen und können deshalb die Aussage „roh“ für eine Besonderheit des Breitsamer Honigs halten.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf den Hinweis „100 % roher Honig“ verzichten.

Stellungnahme der Breitsamer & Ulrich GmbH & Co KG, München

Kurzfassung:
Die Aussage „100 % roher Honig“ dient der Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht dem Werben mit Selbstverständlichkeiten. Viele Konsumentinnen und Konsumenten kennen die Honigverordnung nicht und sind durch Medienberichte über gepanschten Honig aus dem Supermarkt verunsichert. Wir möchten Vertrauen schaffen und zeigen, dass unser Honig naturbelassen und unbehandelt ist.