Das ärgert beim Einkauf:

Völlig übertriebene Werbung mit „Dubai Schokolade“ bei Müllermilch

Müller bildet auf „Müllermilch Dubai Chocolate Style“ großformatig typisch gefüllte Dubai-Schokolade und Pistazien ab, obwohl kein Sesam, nur ein Hauch Pistazie und keine Schokolade in dem Erzeugnis stecken.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name „Müllermilch Dubai Chocolate Style“ zusammen mit der Gestaltung der Flasche lassen ein Getränk mit den für eine „Dubai-Schokolade“ typischen Zutaten erwarten. Tatsächlich führt die Zutatenliste statt Sesam nur „Aroma“ auf. Pistazien enthält das Produkt nur in einer winzigen „Alibimenge“ und statt Schokolade verwendet der Anbieter Kakao.
Die Firma Müller sollte nicht massiv mit Dubai-Schokolade werben, wenn die maßgeblichen Zutaten praktisch nicht vorhanden sind.

Ich habe mir die im Anhang abgebildete Müllermilch "Dubai" gekauft. Die schmeckt recht gut. Ich habe dann gelesen: "Schoko-Pistazie-Sesam-Geschmack". Wollte dann mal wissen, wie viel davon an Zutaten drin sind. Der Sesam ist beispielsweise nicht erwähnt, also scheint er auch gar nicht drin zu sein.
Der letzte Hinweis auf Spuren von Schalenfrüchten verweist auch keineswegs direkt auf Sesam. Wenn im Drink überhaupt Sesam hinzugefügt wurde, eher ein Sesamkorn auf 1 Liter vom Drink. Jedenfalls müsste hier die Anpreisung berichtigt werden.
Verbraucher aus Dorsten vom 15.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung mit einer großen Abbildung von „Dubai-Schokolade“ passt überhaupt nicht. Keine der typischen Zutaten steckt in nennenswerter Menge im Produkt. 

Darum geht’s:

Die Molkerei Müller bildet auf der Flasche von „Müllermilch Dubai Chocolate Style“ typische Stücke Dubai Schokolade sowie drei Pistazienkerne ab. Am unteren Rand weist die Flasche auf „Schoko-Pistazie-Sesam Geschmack“ hin, die Bezeichnung lautet „Milchmischerzeugnis mit „Schokoladen-Pistazien-Sesam-Geschmack“. Die Zutatenliste führt keine Schokolade auf, sondern „3,8 % Schokoladenpulver“, bestehend aus Zucker und Kakao. Pistazie nennt die Liste mit „0,2 % Pistazienmark“. Sesam ist nicht aufgeführt, jedoch „Aroma“. Weiterhin weist der Anbieter mit „Kann Spuren von anderen Nüssen/Schalenfrüchten enthalten“ auf mögliche Verunreinigungen mit Allergenen hin.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Die Bezeichnung „Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach muss „Schokolade“ einen Mindestgehalt an Kakaobutter und Kakaopulver aufweisen. Als „Schokoladenpulver“ wird eine Mischung aus Kakaopulver und Zuckerarten mit mindestens 32 Prozent Kakaopulver bezeichnet.
Der „Spurenhinweis“ ist rechtlich nicht geregelt. Es handelt sich um eine freiwillige Kennzeichnung, die auf eine unbeabsichtigte mögliche Verunreinigung mit Allergenen hinweisen soll. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Molkerei Müller springt auf den Dubai-Schokoladentrend auf – größer könnten der „Dubai“-Schriftzug und das Stück der Schokoladen-Spezialität auf der Flasche kaum sein – allerdings, ohne die typischen Zutaten nennenswert zu verwenden. Es handelt sich im Wesentlichen um aromatisierten Kakao. Das hat nichts mit Dubai-Schokolade zu tun. 

Fazit:

Die Firma Müller sollte nicht massiv mit Dubai-Schokolade werben, wenn die maßgeblichen Zutaten praktisch nicht vorhanden sind.

Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 31.07.2025 liegt bisher keine Antwort vor.