So haben Hersteller reagiert:

Unzulässige Gesundheitsversprechen für Kollagenpulver „Keeep Pink“ entfernt

Änderung: Die Firma versprach für das Pulver straffes Bindegewebe und geschmeidige Gelenke. Derartige Aussagen sind aber nicht erlaubt und stehen auch nicht mehr im Shop.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Der Online-Shop „marennaue“ bewirbt die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel mit nicht bewiesenen Wirkungsversprechen. Zum Beispiel soll das Kollagenpulver „Keeep Pink“ für ein straffes Bindegewebe, geschmeidige Gelenke und starke Knochen sorgen. Doch ausreichende wissenschaftliche Nachweise für die Behauptungen fehlen. Deshalb hat die EU-Kommission die Werbung mit positiven Wirkungen von Kollagen auf die Haut und die Gelenke untersagt.
Inzwischen hat die Firma die Wirkversprechen für das Kollagenpulver entfernt. 

Die Website marennaue.shop bewirbt mehrere Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben gemäß VO (EG) Nr. 1924/2006. Beispiele: Das Produkt „KEEEP Pink“ (Kollagen) verspricht „straffes Bindegewebe“, „geschmeidige Gelenke“ und „starke Knochen“ – für Kollagen gibt es keine zugelassenen Health Claims. 
„Sleep Recover“ behauptet, L-Theanin habe einen „entspannenden Einfluss“ und Ashwagandha sei ein „adaptogener Pflanzenextrakt“ – ebenfalls nicht zugelassen. „Hormonal Balance & Cycle Support“ suggeriert, Mönchspfeffer und Shatavari unterstützten den weiblichen Zyklus – auch hierfür fehlt die EU-Zulassung. Die zugelassenen Claims einzelner Vitamine werden genutzt, um unzulässige Gesamtwirkungen der Produkte zu suggerieren.
Verbraucherin aus Augsburg vom 08.07.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Das geht gar nicht: Die Gesundheitsversprechen für Kollagen sind aus der Luft gegriffen. 

Darum geht’s:

Der marennaue.shop bewirbt mehrere Nahrungsergänzungsmittel mit Wirkungen auf die Gesundheit. Zum Kollagenpulver „Keeep Pink“ sind folgende Aussagen zu finden: 

  • „Keeep Kollagenpulver ist das natürliche Schönheitselixier für deine tägliche Routine“.
  • „Du förderst damit nicht nur straffes Bindegewebe, strahlende Haut, schöne Nägel und glänzendes Haar, sondern auch geschmeidige Gelenke und starke Knochen."

Täglich soll ein Löffel des Pulvers „pures Kollagen“ verzehrt werden. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben.

Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. 
Zugelassene Claims für Kollagen gibt es nicht. 

Ganz im Gegenteil: Die EU-Kommission hat Aussagen wie „Kollagen kann zum Erhalt der gesunden Funktion der Gelenke beitragen“ und „Kollagen hilft die Straffheit und Elas-tizität der Haut zu erhalten“ in der Werbung für Lebensmittel abgelehnt.

Im Januar 2026 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg wegen gesundheitsbezogener Angaben zu Kollagen-Produkten in Online-Werbung folgenden Beschluss gefasst: „Werden Aussagen getroffen, die die Funktionsfähigkeit des Körpers oder einzelner Organe betreffen oder eine solche Bedeutung nahelegen, ordnet der Verkehr die Angabe als gesundheitsbezogen ein, selbst wenn zugleich ästhetische Effekte hervorgehoben werden.“

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kollagen ist vielen Menschen aus der Werbung und über soziale Medien als Eiweiß bekannt, das für prallere Haut sorgen und gegen Gelenkschmerzen helfen soll. Tatsächlich kommt Kollagen als Bindegewebseiweiß unter anderem in Haut, Knochen und Knorpel vor. Es kann bei einer abwechslungsreichen Ernährung aus den Eiweißbausteinen in der Nahrung vom Körper selbst aufgebaut werden. Die Zufuhr von Kollagen über die Nahrung ist nicht erforderlich. Es gibt auch keine anerkannten wissenschaftlichen Studien, die einen positiven Effekt einer Kollagenzufuhr auf die Haut oder die Gelenke ausreichend belegen. Es ist daher unseriös, einen solchen Eindruck zu erwecken und zur Verkaufsförderung zu nutzen.

Fazit:

Das Unternehmen sollte jegliche gesundheitsbezogene Werbung für das Kollagenpulver und andere Nahrungsergänzungsmittel entfernen.

Stellungnahme der Keeep Health, München

Kurzfassung:
Der Onlineshop marennaue.shop wurde im November 2025 neu aufgesetzt. Die beanstandeten Formulierungen zu KEEEP Kollagen Pink wurden Ende Juni 2026 durch interne Prüfung aus der Produktbeschreibung entfernt, unabhängig vom Schreiben der Verbraucherzentrale. Alle weiteren Produktseiten wurden ebenfalls angepasst und kommunizieren ausschließlich autorisierte Health Claims nach VO (EU) 432/2012.

Ergebnis

Die Betreiberin des Online-Shops hat die kritisierten gesundheitsbezogenen Versprechen entfernt.