Unklar, was für ein Getränk in der Flasche „Jinro Chamisul Original“ steckt.
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Importfirma Panasia Handels GmbH vertreibt das alkoholhaltige Getränk „Jinro Chamisul Original“ ohne eine Bezeichnung in Deutsch, um was für eine Art von Getränk es sich handelt. Nur der Alkoholgehalt von immerhin 20 Volumenprozent weist auf eine Spirituose hin.
Die Anbieterfirma sollte das Getränk bereits auf der Schauseite mit einer deutschen Bezeichnung kennzeichnen.
Beschwerde
Für mich ist nicht ersichtlich, was das für ein Produkt ist. Die Bezeichnung des Lebensmittels fehlt in meinen Augen. Die konnte ich auf der Flasche nicht finden. Die Flasche wird zum Einzelverkauf angeboten.
Verbraucher aus Karlsruhe vom 14.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Art des Getränkes ist nicht gekennzeichnet. Das ist inakzeptabel.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Flasche mit 350 Milliliter stehen im Hauptsichtfeld der Name „Jinro Chamisul Original“, ein paar asiatische Schriftzeichen und der Hinweis „seit 1924“. Weiterhin ist ein stilisiert gezeichneter Frosch zu sehen. Am Rand des Frontetikettes steht hochkant „Hitejinro imported“, „Alc. 20.1 % BY VOL. 350 mL“ sowie „Product of South Korea“.
Unterhalb sind mehrere Importfirmen in verschiedenen Ländern angegeben, darunter die Panasia DE Handels GmbH im hessischen Dietzenbach in Deutschland. Zusätzlich ist die Internetadresse Jinro-soju.com aufgeführt. Dort und auf der Internetseite der Importfirma ist das Produkt zusätzlich als „Soju“ bezeichnet. Auf Französisch ist das Getränk als „Boisson Spiritueuse“ bezeichnet, auf Finnisch als „viina-brännvin“.
Soju ist laut wikipedia eine Spirituose aus Korea. Sie wird aus Reis meist in Kombination mit anderen kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln, Weizen oder Gerste gewonnen. Soju ist klar und hat typischerweise einen Alkoholgehalt von 20 Volumenprozent.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fordert eine Bezeichnung als Pflichtkennzeichnung für verpackte Lebensmittel.
Laut Spirituosenverordnung sind Spirituosen mit ihren rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen auf dem Etikett deutlich erkennbar und gut sichtbar zu kennzeichnen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname und die Abbildung des Frosches bieten deutschsprachigen Verbraucher:innen keine Information über die Art des Getränkes. Ohne eine ergänzende deutsche Bezeichnung ist das Getränk nicht auf den ersten Blick als Spirituose zu erkennen.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte das Getränk bereits auf der Schauseite mit einer deutschen Bezeichnung kennzeichnen.
Stellungnahme der Panasia DE Handels GmbH, Dietzenbach
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 03.03.2025 liegt keine Antwort vor.