Unhaltbare Gesundheitsversprechen für Kollagen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma DBG Deutsches Biogeschäft verspricht für den Kollagenzusatz im „YöMilch Joghurt mit Kollagen“ gesundheitliche Wirkungen. Unter anderem soll der Joghurt für die tägliche Regeneration, ein gutes Körpergefühl, eine verbesserte Hautelastizität und starke Gelenke sorgen. Tatsächlich hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EfSA) keine Gesundheitsversprechen für Kollagen genehmigt. Die Werbung mit positiven Wirkungen auf die Haut und die Gelenke durch Kollagen hat sie sogar untersagt.
Die im November 2025 angekündigte umgehende Änderung der Werbung ist im März 2026 nach wie vor nicht erfolgt. Das Unternehmen sollte jegliche gesundheitsbezogene Werbung für das Kollagen im Joghurt unterlassen.
Beschwerde
Ich habe den „YÖMilch Kollagen Joghurt Natur“ gekauft, weil auf der Verpackung und in der Beschreibung mehrfach betont wird, dass das Produkt mit Kollagen „die tägliche Regeneration unterstützt“ und „einen Beitrag für ein gutes Körpergefühl“ leistet.
Diese Aussagen haben bei mir den Eindruck erweckt, dass der Joghurt eine ge-sundheitlich nachgewiesene Wirkung hat. Nach meinem Wissen sind solche Health Claims für Kollagen aber nicht zugelassen.
Ich fühle mich daher in die Irre geführt, weil ich ein Produkt gekauft habe, das mit gesundheitlichen Vorteilen wirbt, die rechtlich gar nicht belegt sind.
Verbraucherin aus Hamburg vom 20.11.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das geht gar nicht: Mit nicht zugelassen Gesundheitsversprechen zu werben, um den Kollagen-Hype auszunutzen.
Darum geht’s:
Die Anbieterfirma hat herkömmlichem Joghurt Kollagenhydrolysat zugesetzt. Auf der Schauseite der auf YoMilch.de abgebildeten Verpackung springt der Produktname „YöMilch Joghurt mit Kollagen“ ins Auge. Sie beschreibt den Joghurt mit Hinweisen wie „Die regelmäßige Aufnahme von Kollagen in den täglichen Ernährungsplan kann helfen, die Hautelastizität zu verbessern, Gelenke zu stärken und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern“. Die Verbraucherin hat das Produkt im Online-Shop Knuspr.de gekauft. Dort ist das Produktangebot mit den Aussagen „Mit 2 g Kollagenhydrolysat pro Portion unterstützt du deinen Körper bei der täglichen Regeneration“ und „Er ist dein täglicher Beitrag für ein gutes Körpergefühl“ beworben.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln.
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EfSA) geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Zugelassene Claims für Kollagen gibt es nicht. Ganz im Gegenteil hat die EU-Kommission Aussagen wie "Kollagen kann zum Erhalt der gesunden Funktion der Gelenke beitragen“ und „Kollagen hilft die Straffheit und Elastizität der Haut zu er-halten“ in der Werbung für Lebensmittel abgelehnt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Kollagen ist vielen Menschen aus der Werbung und über soziale Medien als Eiweiß bekannt, dass für prallere Haut sorgen und gegen Gelenkschmerzen helfen soll. Tatsächlich kommt Kollagen als Bindegewebseiweiß unter anderem in Haut, Knochen und Knorpel vor. Es kann bei einer abwechslungsreichen Ernährung aus den Eiweißbausteinen in der Nahrung vom Körper selbst aufgebaut werden. Die Zufuhr von Kollagen über die Nahrung ist nicht erforderlich. Es gibt auch keine anerkannten wissenschaftlichen Studien, die einen positiven Effekt einer Kollagenzufuhr auf die Haut oder die Gelenke ausreichend belegen. Es ist daher unseriös, einen solchen Eindruck zu erwecken und zur Verkaufsförderung zu nutzen.
Fazit:
Das Unternehmen sollte jegliche gesundheitsbezogene Werbung für seinen Joghurt mit Kollagen unterlassen.
Stellungnahme der DBG Deutsches Biogeschäft GmbH, Berlin
Kurzfassung:
Wir distanzieren uns von jeglicher Irreführung, danken für kritische Hinweise und nutzen diese gerne umgehend zur Optimierung. Für künftige Chargen des YÖMILCH Bio-Joghurts mit 2 g Kollagenhydrolysat gelten: keine Wirkversprechen, nur sachliche Informationen. Studien werden ohne Health-Claims erwähnt; gesundheitsbezogene Aussagen werden entfernt oder überarbeitet, Website und Verpackung angepasst.
Ergebnis
Die Anbieterfirma hat im November 2025 zugesagt, die gesundheitsbezogenen Aussagen für das Produkt auf ihrer Website zu entfernen. Bei der Kontrolle im März 2026 hat Lebensmittelklarheit sowohl auf Yomilch.de als auch auf Knuspr.de die unveränderte Beschreibung der Produkte mit Gesundheitsversprechen vorgefunden.
Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Werbung informiert.







