So haben Hersteller reagiert:

Übertriebene Werbung für MCT-Öl entfernt

Änderung: Die Firma Simply Keto hat die übertriebene gesundheitsbezogene Werbung auf ihrer Website für das MCT-Öl entfernt.
Geändert

Die Werbung für das MCT-Öl versprach die körperliche Leistung zu fördern, die Konzentrationsfähigkeit zu verbessern und die Fettverbrennung anzuregen. Solche Aussagen sind weder für das MCT-Öl noch für die beworbenen Fettsäuren zugelassen. 
Die Simply Keto GmbH hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.

Der Händler bewirbt auf verschiedenen Informationsseiten seines Onlinestores simplketo.de für das MCT-Öl mit „fördert deine körperliche Leistung, verbessert deine Konzentrationsfähigkeit und regt deine Fettverbrennung an".
Ich halte das für eine nicht erlaubte Werbung im Rahmen der Health Claims Verordnung.
Verbraucher aus Heidelberg vom 11.04.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Website enthält zahlreiche Gesundheitsaussagen, die wissenschaftlich nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen sind,  weder für das MCT-Öl noch für die einzelnen beworbenen Fettsäuren. Daher sollte diese Art der Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf simplyketo.de wirbt der Anbieter unter anderem für sein MCT-Öl:
•    Es fördert deine körperliche Leistung, verbessert deine Konzentrationsfähigkeit und regt deine Fettverbrennung an.
•    Die Kombination aus Caprylsäure (C8) und Caprinsäure (C10) dient also als Kickstarter für die Ketose in deinem Körper und wirkt sich schnell und lang anhaltend positiv auf deine körperliche & mentale Leistung aus.
Das MCT-Öl ist im Online-Shop erhältlich und besteht laut Zutatenliste aus mittelkettigen Triglyceriden aus Kokosöl.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Art des Lebensmittels und dessen Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für Kokosöl, Caprylsäure und Caprinsäure.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Online-Werbung für MCT-Öl stellt angebliche Vorzüge der mittelkettigen Fettsäuren für eine kohlenhydratarme Ernährung heraus. Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, die wissenschaftlich nachgewiesen sein müssen um eine Zulassung zu erhalten. Die unseriösen Werbeaussagen sollten daher unterbleiben. 
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit kritische Aussagen zu vergleichbaren Produkten auf der Website aufgefallen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die gesundheitsbezogenen Angaben auf der Website entfernen. 
 

Stellungnahme der My Simply Keto GmbH, Berlin

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 11.10.2021 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die kritisierten Werbeaussagen auf der Website entfernt.