Das haben Gerichte entschieden:

Teehaus muss übertriebene Werbung für Zistrose einstellen

Das Teehaus Janssen warb für das Produkt Zistrose unter anderem mit einem Schutz vor Viren sowie zahlreichen krankheitsbezogenen Angaben.
Geändert per Gerichtsurteil

Das Teehaus Janssen wies in seinem Online-Shop für das Produkt „Zistrose Bio“ auf enthaltene Polyphenole hin. Deren „virozide, bakterizide und antimykotische Wirkung“ sei durch Studien belegt. In einem Info-Flyer führte der Anbieter zahlreiche Berichte über die Anwendungen der Zistrose bei Erkrankungen auf, darunter virale und bakterielle Infektionen.  
Die Firma hat die kritisierten Aussagen und den Link zum Flyer auf der Website entfernt.

Es wird im Newsletter des Teehaus Janssen auf die „Wirksamkeit der Zistrose“ hingewiesen, die einfach nicht nachgewiesen ist. Zudem wird mit Forschungsergebnissen geworben, die nicht mit Quelle nachgewiesen werden. 
Das Teehaus erzeugt zudem eine „Verknappung“ mit Angaben wie „wir konnten uns ein Jahreskontingent sichern“. Ich kann mir nicht erklären, wie Menschen auf so etwas hereinfallen, aber leider gehört auch meine Mutter zu den Käufern ... Sie hat sich von dem Newsletter so angesprochen gefühlt, dass sie auch mir empfohlen hat, mindestens 2 Tassen pro Tag zu trinken.
„Nur die gleichzeitige Anwesenheit von Zistrose-Polyphenolen schützt wirksam vor Angriffen behüllter Viren. Nutzen Sie für sich und Ihre Lieben den „Zistrose-Schutz“ bei nur 20 ct. Kostenaufwand pro Tag. Eine persönliche Maßnahme, die nun auch von Virologen empfohlen wird.“
Verbraucherin aus Schwerte vom 04.09.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Anbieter bewirbt das Produkt mit zahlreichen krankheitsbezogenen Aussagen. Diese sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Das Teehaus Janssen bewirbt das Produkt „Zistrose Bio“ in seinem Online-Shop mit der Aussage: „Blatt und Stängel enthalten wichtige Polyphenole mit durch Studien (z.B. Helmholtz Institut f. Virologie) belegten Wirkungen im viroziden, bakteriziden und antimykotischen Einsatz“. Der Anbieter verweist zudem auf einen Info-Flyer mit Informationen zum „vielseitigen Gebrauch“ der Pflanze. 
In dem Info-Flyer „Cistus incanus“ stehen unter anderem folgende Aussagen:

  • Die hohe alterspräventive Bedeutung der Zistrose beruht auf einem hohen Gehalt natürlicher Polyphenole mit bakterien-, pilz- und virenhemmender, alterspräventiver Wirkung.
  • Zistrose-Tee und -Sud ist hilfreich [...] bei entzündlichen Magen- und Darmerkrankungen (Teelösung).
  • Behüllte Viren und Bakterien: Forschungen am Helmholtz-Institut für Virologie (Prof. Dr. R. Brack-Werner) ergaben, dass Zistrosewirkstoffe diese am Eindringen in gesunde Zellen hindern. Das Corona-Virus ist ein „behülltes“ Virus. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Laut der LMIV dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die zahlreichen Hinweise und Werbeaussagen hinsichtlich der Wirksamkeit der Zistrose gegen Viren, Bakterien und diversen Erkrankungen sind aus unserer Sicht krankheitsbezogen und daher für Lebensmittel nicht erlaubt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen und auf die Werbung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verzichten.

Stellungnahme des Teehaus Ernst Janssen, Westerland-Sylt

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 01.02.2022 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Firma hat die kritisierten Aussagen und den Link zum Flyer auf der Website entfernt.