Das ärgert beim Einkauf:

Tafelsüße „Stevia“ besteht hauptsächlich aus Erythrit

Nicht Stevia, sondern Erythrit ist die Hauptzutat des Süßungsmittels der Marke Steviola. Das lässt die Schauseite nicht vermuten.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

„Stevia“ steht auf der Schauseite der Verpackung im Vordergrund. Das vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße. Sie besteht tatsächlich hauptsächlich mit 99,8 Prozent aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit. Unter dem Produktnamen steht zwar „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden aus Stevia“. Der Hinweis kann den falschen Eindruck durch den übergroßen Schriftzug „Stevia“ aber nicht beseitigen. Die Anbieterfirma sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe eines Süßungsmittels im Namen verzichten.

Auf der Verpackung steht sehr große "Stevia" drauf. In Wirklichkeit besteht das Produkt zu 99,8 % aus problematischem Erythrit. Das ist Verbrauchertäuschung! Es sollte ganz groß draufstehen: Erythrit mit 0,2 % Stevia. Das wäre ehrlich. Ich bin einmal reingefallen, aber kein zweites Mal :-)
Verbraucher aus Leonberg vom 12.03.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Stevia“ passt nicht als Produktname für eine Tafelsüße mit 99,8 Prozent Erythrit. 

Darum geht’s:

„Stevia“ steht groß geschriebenen zentral auf der Schauseite. Wesentlich kleiner steht darunter „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden aus Stevia“. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt die zwei Zutaten Süßungsmittel: Erythrit (E 968) und Süßungsmittel: Steviolglycoside aus Stevia (E 960a) 0,2 %.

Das ist geregelt: 

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach müssen Tafelsüßen mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der für die Rezeptur der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die in großer Schrift hervorgehobene Angabe „Stevia“ auf der Vorderseite kann Verbraucher:innen einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Zum einen spiegelt der Begriff „Stevia“ nicht die tatsächliche Zutat „Süßungsmittel Steviolglycoside (E 960a)“ wider, sondern ist als Name für die Pflanze Stevia rebaudiana üblich. Zum andern vermittelt die Hervorhebung „Stevia“ einen falschen Eindruck über die Mengenverhältnisse der enthaltenen Süßungsmittel. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside- gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten. 

Stellungnahme der El Compra Naturwaren Import GmbH & Co. KG, Kruft

Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
[…] Durch die gewählte eindeutige Verkehrsbezeichnung sowie das den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Zutatenverzeichnis wird der Verbraucher vollumfänglich und zutreffend über die einzelnen Zutaten des Produktes informiert. Die behauptete Irreführung eines einzelnen Verbrauchers ist damit ausgeschlossen. […]