Das ärgert beim Einkauf:

EcoNature Stevia Kristall

Anders als erwartet besteht „Stevia Kristall“ von „Dein-Naturshop“ überwiegend aus dem Süßungsmittel Cyclamat.
getaeuscht

Bei „Stevia Kristall“ handelt es sich nicht um reines „Steviapulver“ wie die alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ vermittelt. Tatsächlich besteht das Pulver aus zwei Süßungsmitteln, dabei überwiegt der Zusatzstoff Cyclamat. Dies wird weder auf der Produktvorderseite noch beim Angebot auf „dein-naturshop.de“ deutlich.
Der Anbieter sollte in seinem Online-Shop „dein-naturshop.de“ ebenso wie auf der Schauseite der Verpackung deutlich kennzeichnen, dass es sich um eine „Tafelsüße aus den Süßungsmitteln Cyclamat und Steviolglycosiden“ handelt. Zudem sollte er die Hinweise auf Natur, natürlich und „Eco“ für ein Produkt aus Zusatzstoffen entfernen.

Das Produkt Stevia Kristall vermittelt mir, dass es sich um Steviaglycoside handelt. Ich kaufe das Produkt seit 2017. Vorher gab es keine Inhaltsangabe auf der Packung.
Danach gab es eine Angabe, die aber nicht die prozentuale Verteilung von E952 und E960 aufzeigt. Erst auf meine Anfrage sagte man mir, dass es sich zu 99 Prozent um Cyclamat handelt.
Verbraucherin aus Jesewitz vom 04.04.2022

Die Aufmachung ist u.E. so gestaltet, dass man annehmen könnte, es wäre ein 100 % reines Steviapulver. Der Hersteller schreibt auf dein-naturshop.de noch extra dabei, dass es ohne Aspartam wäre. Alles bio, alles natürlich.
Von dem enthaltenen Cyclamat […] ist auf der Webseite keine Rede. Mittlerweile ist es in der Zutatenliste zu finden. Aber auch nur dort. Dass Cyclamat enthalten ist, schreibt der Hersteller in seiner Aufmachung leider nicht. Vor allem, weil vieles geschriebene auch m.E. davon wegtäuscht. Ich denke, dadurch werden einfach viele Kunden getäuscht. […]
Verbraucherin aus Mönchengladbach vom 13.06.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Bei „Stevia Kristall“ handelt es sich tatsächlich um eine Tafelsüße aus Cyclamat und Steviolglycosiden. Das sollten Verbraucher:innen bereits auf der Schauseite der Verpackung und beim Angebot im Online-Shop erfahren. Auch der Name „Dein-Naturshop“ und der Firmenname „ecoNature“ passen nicht zu einem Produkt, das ausschließlich aus Zusatzstoffen besteht.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Dose mit dem Produktnamen „Stevia Kristall“ steht „Extrakt der Steviapflanze Rebaudiana Bertoni, angebaut in den Ursprungsregionen Südamerikas“ und „Dein-Naturshop“. Auf der Verpackungsseite steht der Firmenname „ecoNature“ sowie die Zutaten „Süßungsmittel (E952) und Steviolglycoside (E960).
Das Angebot auf dein-naturshop.de enthält den Hinweis „Stevia Kristallklar, 100 % Bitterfrei und ohne Aspartam“. 
Unter dem Reiter „Inhaltstoffe“ befindet sich unterhalb der Nährwertangaben eine Zeile mit der „sonstige Inhalte“ und „Zutaten: Süßungsmittel (E952), Steviolglycoside (E960)“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach sind Tafelsüßen Zubereitungen zugelassener Süßungsmittel, die andere Lebensmittelzusatzstoffe und/oder Lebensmittelzutaten enthalten können und die als Ersatz für Zucker zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind.
Die Bezeichnung von Tafelsüßen muss mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der für die Rezeptur der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.
Nach der Zusatzstoff-Verordnung zählen Steviolglycoside und Cyclamat als Süßungsmittel zu den Zusatzstoffen. Cyclamat wird als Süßungsmittel E952 bezeichnet. Steviolglycoside werden abhängig vom Herstellungsverfahren zum Beispiel als „Süßungsmittel E960a“ oder „Süßungsmittel Steviolglycoside aus Stevia“ gekennzeichnet. 
Die Frage, ob für das Süßungsmittel Steviolglycoside Hinweise auf die natürliche Herkunft zulässig sind, hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2019 eindeutig verneint. Er hat die Auslobung eines natürlichen Charakters des Süßungsmittel als unzulässig eingestuft, da während der Herstellung sowohl Reste des zur Aufreinigung verwendeten Ionenaustauscherharzes in das Fertigprodukt übergehen als auch in der Stevia-Pflanze nicht natürlich vorkommende Steviolglycoside als Nebenprodukt entstehen könnten. Das als E960 spezifizierte Süßungsmittel unterscheide sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und sei deshalb nicht „natürlich“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Basiert eine Tafelsüße auf mehreren Süßungsmitteln, sollten alle Süßungsmittel auf der Schauseite gleichermaßen genannt werden. Dies gilt auch für die Angaben im Online-Shop. Zudem passen der Name „Dein-Naturshop“ und der Firmenname „ecoNature“ nicht zu einem Produkt, das ausschließlich aus Zusatzstoffen besteht.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. So fehlt beispielsweise eine zutreffende Bezeichnung des Produkts wie „Tafelsüße auf der Grundlage von Cyclamat und Steviolglycosiden“. Diese steht weder auf der Verpackung noch beim Angebot im Online-Shop. Außerdem kennzeichnet der Anbieter einen irritierenden Hinweis bezüglich einer zugelassenen Höchstmenge für Steviolglycoside. Da es weder Angaben zur Dosierung des Pulvers gibt noch zur enthaltenen Menge an Steviolglycosiden im Pulver ist der Hinweis irrelevant und nicht umsetzbar.   

Fazit:

Der Anbieter „dein-Naturshop“ sollte bei der Beschreibung in seinem Online-Shop ebenso wie auf der Schauseite der Verpackung deutlich kennzeichnen, dass das Produkt eine „Tafelsüße aus den Süßungsmitteln Cyclamat und Steviolglycosiden“ ist. Alle Hinweise auf Natur, natürlich oder „Eco“ sollte er entfernen. 

 

Stellungnahme der Energize your Life, EcoNature, Meschede

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.07.2021 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Zusätzlich hat Lebensmittelklarheit die Lebensmittelüberwachung über das Angebot informiert.