Werbung „ohne Süßungsmittel“, aber Süßblätter enthalten
Frage
Ein Eistee wirbt mit dem Satz " ohne Süßungsmittel" hat aber Süßblatt in der Zutatenliste. Das ist meiner Meinung nach irreführend. Bei dem Hinweis „ohne Süßungsmittel“ erwarte ich, dass das Produkt nicht süß ist.
Süßblätter sind zwar eine Pflanze, dienen aber rein dem Zweck der Süßung. Sie werden sonst als Stevia bezeichnet.
Verbraucherin aus Habichtswald vom 18.04.2026
Antwort
Die Werbung „ohne Süßungsmittel“ bezieht sich ausschließlich auf Zusatzstoffe zum Süßen, also auf Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist sie aber missverständlich. Hersteller sollten darauf verzichten, wenn sie ein Lebensmittel anderweitig süßen oder einen zusätzlichen Hinweis ergänzen, womit das Produkt gesüßt wurde.
Der Begriff „Süßungsmittel“ ist in der EU-Zusatzstoffverordnung definiert. Er umfasst eine Reihe von Zusatzstoffen, die zum Süßen von Lebensmitteln und in Tafelsüßen eingesetzt werden. Dazu zählen Süßstoffe wie Saccharin und Aspartam sowie Zuckeraustauschstoffe wie Xylit und Sorbit. Andere süßende Zutaten wie Zucker, Honig oder auch Süßblätter fallen lebensmittelrechtlich nicht unter den Begriff „Süßungsmittel“.
„Süßblatt“ ist eine wenig verbreitete Bezeichnung für die Blätter der Steviapflanze. Diese gelten als Novel Food und dürfen bislang nur in Tee verwendet werden.
Die Süßstoffe „Steviolglycoside“ hingegen werden zwar aus Steviablättern gewonnen. Sie zählen aber als Süßungsmittel und damit zu den Zusatzstoffen. Ihr Einsatz ist auf bestimmte, zuckerreduzierte Lebensmittel beschränkt.
Anfragen sowie eine Umfrage bei Lebensmittelklarheit haben gezeigt, dass der Begriff „Süßungsmittel für viele Verbraucher:innen nicht verständlich ist. Er klingt nach einem Sammelbegriff für Stoffe, die für einen süßen Geschmack sorgen. Die Werbung „ohne Süßungsmittel“ ist daher aus Sicht von Lebensmittelklarheit missverständlich. Hersteller sollten daher auf die Werbung „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn sie Zucker oder andere Zutaten zum Süßen einsetzen. Alternativ sollten sie einen Hinweis ergänzen, womit das Getränk gesüßt wurde.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.





Neuen Kommentar hinzufügen