So haben Hersteller reagiert:

Stieffenhofer ändert die Verpackung

Änderung: Der Anbieter hat die abgebildeten Mandeln entfernt, die nicht in den Spekulatius stecken.
Geändert

Die auf der Schauseite abgebildeten gehobelten und ganzen Mandeln ließen Spekulatius mit Mandeln erwarten. Tatsächlich enthielt das Gebäck jedoch keine Mandeln. Sie steckten nicht im Teig und es hafteten auch keine Mandelblättchen als Belag auf den Keksen. 
Der Anbieter hat die abgebildeten Mandeln auf der Verpackung entfernt.

Auf der Packung werden ganze Mandeln und gehobelte Mandeln abgebildet. Somit bin ich davon ausgegangen, dass ich einen Mandelspekulatius gekauft habe. Zu Hause dann die große Enttäuschung: Keine Mandeln in der Packung und bei genauerer Betrachtung gibt es auch keine Mandeln in der Zutatenliste. Das ist für mich Täuschung.
Verbraucher aus Bawinkel vom 12.10.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Abgebildete Mandeln und Mandelblättchen können zu der Annahme verleiten, es handele sich um Mandelspekulatius. Dies ist nicht der Fall. Mandeln tauchen in der Zutatenliste gar nicht auf. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter auf die Abbildung der Mandeln verzichten.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Gebäck „Stieffenhofer Bio Spekulatius“ und bildet neben mehreren Keksen ganze und gehobelte Mandeln ab. Weiterhin sind eine Zimtstange und eine Sternanisfrucht zu sehen sowie ein Hinweis „Serviervorschlag“. Die Bezeichnung auf der Rückseite der Verpackung lautet „Bio Gewürzspekulatius“. Die Zutatenliste führt neben Weizenmehl, Rohrzucker, Palmfett auch Zutaten wie Palmöl, Glukose-Fruktose-Sirup, Volleipulver und natürliches Aroma auf.
Mandeln sind in der Zutatenliste nicht aufgeführt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung vor, alle Zutaten in einem Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge aufzulisten. Für Zutaten, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte oder Bilder hervorgehoben sind, sieht die Verordnung zusätzlich eine Mengenangabe vor. 
Die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs für Feine Backwaren beschreiben Spekulatius als eine gewürzte oder nicht gewürzte Bildbackware. Weitere Vorgaben beispielsweise zum Gehalt an Mandeln sind dort nicht aufgeführt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zeigt eine Spekulatiusverpackung ganze und gehobelte Mandeln auf der Schauseite können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass es sich um Mandelspekulatius mit einem wertgebenden Anteil von Mandeln handelt. Eine andere Interpretation für die abgebildeten Mandeln ist kaum nachzuvollziehen. 
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Spekulatius mit dem Hinweis „nach traditioneller Rezeptur“ werben. Palmöl, Glukose-Fruktose-Sirup, Volleipulver und natürliches Aroma sind aus unserer Sicht keine Zutaten einer traditionellen Rezeptur.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Abbildung von Mandeln bei Spekulatius verzichten, wenn diese keine Mandeln enthalten.
Weiterhin sollte der Anbieter nicht mit traditioneller Rezeptur werben, wenn er Zutaten verwendet, die typisch für die heutige, industrielle Lebensmittelherstellung sind.

Stellungnahme der Continental Bakeries Deutschland GmbH, Gronau

Wir können Ihnen uneingeschränkt Recht geben und haben sofort unsere Verpackung angepasst, weil wir keine Verbrauchertäuschung betreiben wollen.

Ergebnis

Ein Foto der neuen Verpackung liegt Lebensmittelklarheit vor. Die Mandelabbildungen wurden entfernt, ebenso der Hinweis „nach traditioneller Rezeptur“. Die geänderte Verpackung wird in der nächsten Saison eingesetzt.