Das ärgert beim Einkauf:

Borggreve Gewürz-Spekulatius

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Trotz Werbung mit Familienrezept nach traditioneller Rezeptur enthalten die Spekulatius Palmfett als Zutat. Konkrete Gewürze der „besonderen Gewürzkomposition“ stehen nicht in der Zutatenliste.
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Die Gewürz-Spekulatius werben mit „Familienrezept“ und „seit Jahrzehnten nach traditioneller Rezeptur“. Dennoch verwendet der Hersteller Zutaten wie Palmfett und Karamellzuckersirup, wie sie für die industrielle Verarbeitung üblich sind. Darüber hinaus lobt der Hersteller eine „besondere Gewürzkomposition“ aus ohne die Gewürze zu benennen.

Der Hersteller sollte auf Aussagen wie traditionelle Rezeptur verzichten und die ausgelobten „Gewürze“ namentlich in der Zutatenliste nennen.

Das Produkt wird auf der Verpackung beworben mit: „Das Grafschafter Familienrezept: Unser Gewürzspekulatius wird seit Jahrzehnten nach traditioneller Rezeptur hergestellt. Durch erlesene Zutaten und die besondere Gewürzkomposition erhält er seinen aromatischen Geschmack.“ Diese Beschreibung finde ich als Täuschung, da in den Zutaten (an dritter Stelle) Palmfett enthalten ist. Ich bezweifle, dass das Unternehmen seit Jahrzehnten Palmfett einsetzt, wie es in der Beschreibung steht. Und ich bezweifle erst Recht, dass Palmfett Bestandteil eines “traditionellen Familienrezepts" für Spekulatius ist. Ferner steht unter den Zutaten lediglich "Gewürze". Eine genauere Auflistung welche Gewürze enthalten sind, wäre angebracht. […]
Verbraucher aus Bremen vom 28.10.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite zeigt mehrere Spekulatius-Gebäckstücke sowie die Abbildung von Zimt- und Vanillestangen. Der Zusatz „Nach Grafschafter Familienrezept von Meisterhand gebacken“ ergänzt den Produktnamen „Gewürz-Spekulatius“. Auf der Verpackungsseite steht: „Das Grafschafter Familienrezept – Unser Gewürz-Spekulatius wird seit Jahrzehnten nach traditioneller Rezeptur hergestellt. Durch erlesene Zutaten und die besondere Gewürzkomposition erhält er seinen aromatischen Geschmack“.

Darunter listet das Zutatenverzeichnis unter anderem Palmfett und Karamellzuckersirup sowie die Klassenbezeichnung „Gewürze“.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt unter anderem, wann Mengen von Zutaten angegeben werden müssen. Danach ist für die Zutaten eine Mengenangabe vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Diese Mengenangabe ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn beispielsweise ein Gewürz „in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet wird“. Des Weiteren lässt die Verordnung die Angabe der Lebensmittelklasse „Gewürz(e)“ in der Zutatenliste zu, solange die Gewürze höchstens zwei Prozent im Lebensmittel ausmachen.

Rechtlich nicht definiert ist der Begriff „traditionelle Rezeptur“. Es gilt jedoch das Verbot der Täuschung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aussagen wie „Grafschafter Familienrezept“ und „seit Jahrzehnten nach traditioneller Rezeptur“ lassen Zutaten vermuten, die seit langem zum Backen im häuslichen Bereich verwendet werden. Zutaten wie Palmfett und Karamellzuckersirup, einer wässrigen Lösung aus Karamellzucker, passen daher aus unserer Sicht nicht dazu. Auch verstehen wir, dass Verbraucher eine Auflistung der Gewürze erwarten, wenn der Hersteller einzelne Gewürze abbildet und mit einer besonderen Gewürzkomposition wirbt.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf Aussagen wie traditionelle Rezeptur verzichten, wenn die verwendeten Zutaten aus Verbrauchersicht nicht haushaltsüblich und traditionell sind.

Des Weiteren sollte der Hersteller die mehrfach ausgelobten Gewürze namentlich in der Zutatenliste nennen.

Stellungnahme Dietrich Borggreve Zwieback- und Keksfabrik, Neuenhaus

Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de