Das ärgert beim Einkauf:

Snack!t exclusive Kabanossi Geflügel

Die „Kabanossi Geflügel“ enthält auch Schweinefleisch. Der Hinweis darauf fällt kaum auf.
getaeuscht

Der Name „Kabanossi Geflügel“ und der abgebildete Hahn auf dem Etikett lassen eine Wurst erwarten, die komplett aus Geflügelfleisch hergestellt wird.
Tatsächlich enthält die Wurst auch eine wesentliche Menge Schweinefleisch. Der Anbieter weist lediglich in sehr kleiner Schriftgröße auf Schweinefleisch hin. Hinzu kommt, dass die Informationen zur Zusammensetzung auf der Rückseite nur schwer lesbar sind. Der Hersteller sollte beide Tierarten auf der Schauseite abbilden und in gleicher Schriftgröße nennen.

Ich habe neulich beim Netto das Produkt SnackIT Geflügel fast gekauft. Es steht auf die Packung Geflügel, extra mit ein Bild von ein Hahn und direkt darunter steht mit Zusatz von Schweinefleisch! Dann ist es eben nicht Geflügel. Gerade für die Immigranten die gerade Deutsch lernen und Halal essen wollen, ist es schwer zu erkennen, dass das Produkt Schweinefleisch beinhaltet.
Ich finde das Produkt müsste aus dem Regalen verschwinden oder der Hersteller müsste nicht mehr Schweinefleisch verwenden.
Verbraucher aus Neuberg vom 25.02.2022
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Verpackung lässt auf den ersten Blick ausschließlich Geflügelfleisch in der Kabanossi erwarten. Dass die Wurst auch Schweinefleisch enthält, kann leicht übersehen werden. Der Anbieter sollte in gleicher Schriftgröße auf Geflügelfleisch und Schweinefleisch hinweisen und beide Tierarten abbilden.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Produkt „exclusive Kabanossi Geflügel“. Darunter erfolgt in deutlich kleinerer Schriftgröße der Hinweis „mit Zusatz von Schweinefleisch“. Zusätzlich zeigt die Schauseite, graphisch dargestellt, einen Hahn. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Geflügel Kabanossi exclusive mit Zusatz von Schweinefleisch“. Nach Angaben in der Zutatenliste werden für die Herstellung von 100 Gramm Kabanossi 94 Gramm Geflügelfleisch und 58 Gramm Schweinefleisch eingesetzt. Damit macht Schweinefleisch 38 Prozent des Fleischanteils aus.

Die Kennzeichnung auf der Rückseite ist auf der durchsichtigen Verpackung mit der Wurst im Hintergrund schwer zu lesen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Mengenangaben von Zutaten. Dabei gilt eine Sonderregelung für Lebensmittel, denen bei der Herstellung Feuchtigkeit entzogen wird. Hier muss der bei der Herstellung eingesetzte Anteil der Zutaten in Prozent bezogen auf das Endprodukt angegeben werden. Kommt es durch den Feuchtigkeitsentzug dann zu Werten über 100 Prozent, muss die Zutatenliste das Gewicht der Zutaten aufführen, die für die Herstellung von 100 Gramm Enderzeugnis eingesetzt werden.

Die Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse regeln die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs. Danach werden Fleischerzeugnisse, die in der Bezeichnung auf Geflügel wie „Geflügel Kabanossi“ hinweisen, ausschließlich aus Teilen der Tierarten Huhn und/oder Pute hergestellt. Geflügelfleischerzeugnisse, die Fleisch anderer Tierarten mitverwenden, müssen in der Bezeichnung auf diese Tierart hinweisen, beispielsweise „Geflügel-Kabanossi mit Schweinefleisch“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter informiert kaum auffallend darüber, dass die „Geflügel Kabanossi“ Schweinefleisch enthält. Dies ist aber insbesondere für Menschen, die kein Schweinefleisch essen, eine wichtige Information. Hinzu kommt, dass Schweinefleisch mit 38 Prozent einen wesentlichen Anteil in der Kabanossi ausmacht. Aus unserer Sicht sollten Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennen können, dass die Wurst Geflügel- und Schweinefleisch enthält.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Kennzeichnung, insbesondere die Zutatenliste, nur sehr schwer lesbar ist. Der schwarzen Schrift auf der durchsichtigen Verpackung mit der rotfarbenen Wurst im Hintergrund fehlt der Kontrast. Auch dies erschwert es Verbraucher:innen, die tatsächliche Zusammensetzung der Wurst zu erfassen.

Fazit:

Der Anbieter sollte beide Tierarten abbilden und in gleicher Schriftgröße auf der Schauseite nennen.

Stellungnahme der Tarczynski Deutschland GmbH, Herford

Kurzfassung:

Dass das Produkt mit Schweinefleisch hergestellt wird, steht unmittelbar unterhalb der Angabe Geflügel und neben der Abbildung des Hahns. Der Hinweis erfolgt im Hauptsichtfeld auf der Schauseite der Verpackung in unmittelbarer Nähe zur Angabe Geflügel. Pflichtangaben müssen in deutscher Sprache erfolgen. Die durchsichtige Folie ermöglicht den Kunden den Blick auf das Produkt. Die Schrift ist trotzdem leicht lesbar.