Das ärgert beim Einkauf:

Skare Carpaccio

Verarbeitetes Rindfleisch mit Zusatzstoffen wie Nitrit ist kein „Carpaccio“
getaeuscht

Der Name „Carpaccio“ und der Hinweis auf „zartes Rindfleisch“ auf der Schauseite passen nicht zu diesem Produkt. Für das Rindfleisch verwendet der Anbieter zahlreiche Zutaten beispielsweise Nitrit für das Umröten des Fleisches. Das wird jedoch erst auf der Rückseite deutlich.
Der Anbieter sollte auf den Namen „Carpaccio“ verzichten und die Kennzeichnung an das verarbeitete Rindfleisch anpassen.

Auf der Frontseite steht kleingedruckt: ZARTES RINDFLEISCH; FEIN AUFGESCHNITTEN ... und auf der Rückseite steht „Mariniertes Rindfleisch aus der Oberschale“. Auf der Vorderseite wird der Verbraucher in die Irre geführt, dass es sich um reines Rindfleisch handelt, jedoch ist das Fleisch angeblich mariniert mit Wasser, Salz, Dextrose, 2 Säureregulatoren, Antioxidationsmittel und Konservierungsstoff. Diese Zutaten stellen keine Marinade dar, da keinerlei Gewürze enthalten sind, es soll nur das Keimwachstum unterdrückt werden und das Produkt länger haltbar gemacht werden.
Verbraucherin aus Gundelfingen vom 12.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Auf der Schauseite des abgepackten „Carpaccio“ wird nicht deutlich, dass es sich um verarbeitetes Rindfleisch mit zahlreichen weiteren Zutaten darunter auch Nitrit handelt. Somit steckt kein klassisches Carpaccio in der Verpackung.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht in großen Buchstaben „Carpaccio“, rechts davon das Symbol eines Rindes.
Durch die Verpackung ist dunkelrotes Fleisch zu sehen. Darunter steht in kleiner Schrift „zartes Rindfleisch, fein aufgeschnitten“. 
Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als mariniertes Rindfleisch aus der Oberschale. Das „Carpaccio“ setzt sich laut Zutatenliste aus 97 Prozent Rindfleisch und weiteren Zutaten wie Wasser, Salz, Dextrose, zwei Säureregulatoren einem Antioxidationsmittel und einem Konservierungsstoff zusammen. 
Zusätzlich enthält die Packung Parmigiano g.U. und natives Olivenöl extra.

Laut Fachliteratur handelt es sich bei Carpaccio um eine kalte Vorspeise aus rohen, hauchdünn geschnittenen Rindfleischscheiben, angerichtet mit Zitronensaft, Olivenöl und Parmesan.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Den Einsatz von Zusatzstoffen zur Umrötung und/oder weitere Zutaten ist nicht vereinbar mit der alleinigen Bezeichnung Carpaccio. Dies hat der Arbeitskreis der Sachverständigen für tierische Lebensmittel (ALTS) 2011 beschlossen. Unter Carpaccio werden hauchdünne Scheiben geschnittenes rohes, sehr mageres Rindfleisch verstanden. Nach einem weiteren Beschluss des ALTS aus 2017 ist die Verwendung von Nitriten für „umgerötetes Carpaccio“ nicht zulässig. Es handele sich dann um eine Fleischzubereitung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Carpaccio“ und der Hinweis auf das „zarte Rindfleisch“ passen nicht. Für Carpaccio wird üblicherweise abgehangenes Rindfleisch in hauchdünne Scheiben geschnitten. Dies trifft hier nicht zu, wenn es sich tatsächlich um verarbeitetes  Rindfleisch handelt. Auch die Angabe „mariniert“ passt nach unserer Auffassung nicht zur Fleischzubereitung in der Verpackung.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf den Namen „Carpaccio“ verzichten und die Kennzeichnung an das verarbeitete Rindfleisch anpassen.

Stellungnahme der Skare Foods A/S, Christiansfeld (Dänemark)

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Anbieter teilt mit, dass auf der Verpackung marinierte Rinderschenkel steht. Bei Verwendung von Handelsnamen ist es erlaubt, den Handelsnamen zu verwenden, unter dem die Ware rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat hergestellt und vertrieben wird. Das Produkt wird in der EU als mariniert verkauft, weshalb er der Meinung ist, dass das Produkt korrekt gekennzeichnet ist. Der Verbraucher muss immer die Rückseite lesen, um den Nährwert und eventuelle Zubereitungshinweise zu erfahren.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.