So haben Hersteller reagiert:

Schwarzer Johannisbeer Aperitif ist nicht „ohne Zucker“

Änderung: Statt „ohne Zucker“ kennzeichnet der Anbieter Roha Gewürze den Johannisbeer Aperitif jetzt zutreffend mit „Zucker aus der Frucht“.
Geändert

Die Anbieterin bewarb den Aperitif in ihrem Online-Shop mit der Angabe „ohne Zucker“. Tatsächlich enthält der schwarze Johannisbeer Aperitif laut Zutatenliste keinen zugesetzten Zucker, jedoch drei zuckerhaltige Fruchtkonzentrate, mit süßender Wirkung. Die Angabe war daher nicht zutreffend. 
Die Angaben im Online-Shop sind inzwischen korrigiert.

Der Schwarze Johannisbeer Aperitif wird mit „ohne Zucker" beworben, obwohl laut Etikett 37,2 Prozent Zucker enthalten sind.
Verbraucher aus Worms vom 27.06.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Hinweis „ohne Zucker“ auf dem Etikett passt nicht, wenn der Aperitif laut Nährwerttabelle reichlich Zucker enthält.

Darum geht’s:

Der Online-Anbieter Roha Gewürze bietet in ihrem Online-Shop roha-gewuerze.de unter dem Titel „Essig“ einen „schwarzen Johannisbeer Aperitif 5 %“ an. 
In der Beschreibung des Produktes stehen folgende Zutaten: 

  • Balsamico Blanco (Traubensaftkonzentrat, Weißweinessig 20 %)
  • Schwarze Johannisbeersaftkonzentrat 15 %
  • Aceto Balsamico (Weinessig, konzentrierter Traubenmost, enthält Sulfite)
  • Wasser
  • Alkoholfreier Merlot (enthält Sulfite)
  • Antioxidationsmittel

Das Produkt enthält keinen Zucker als Zutat. Zuckerhaltige Zutaten sind Traubensaftkonzentrat, schwarze Johannisbeersaftkonzentrat und konzentrierter Traubenmost.

Das ist geregelt:

Die Europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die Health-Claims-Verordnung (HCVO), regelt die Angaben „ohne Zuckerzusatz“ und zuckerfrei/ohne Zucker. Demnach ist der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur erlaubt, wenn dem Lebensmittel keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung (etwa Fruchtsirup) zugesetzt wurden.
Bei der Angabe „zuckerfrei“ ist ein „Restzuckergehalt“ von maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe „ohne Zucker“ ist für das Produkt nicht nachvollziehbar: Zum einen besteht der Aperitif aus mehreren Fruchtsaftkonzentraten wie konzentrierter Traubenmost, der eine süßende Wirkung hat. Somit erfüllt er nicht die Voraussetzungen für die Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Außerdem ist das Produkt nicht „zuckerfrei“ im Sinne der HCVO, wenn mehr als 0,5 Prozent Zucker im Aperitif stecken.  

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Angabe „ohne Zucker“ verzichten.

Stellungnahme der Roha Gewürze, Bernkastel-Kues

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der „Schwarze Johannisbeer-Aperitif 5 %“ ist unser einziger Aperitif Essig, der keinen zugesetzten Kristallzucker enthält. Um dies sichtbar zu machen, haben wir diesen bisher mit dem Zusatz „ohne Zucker“ versehen. Ab sofort wird er unter der Deklaration „nur mit Zucker aus der Frucht“ geführt.

Ergebnis

Die Anbieterin hat auf dem Etikett im Online-Shop die Angabe „ohne Zucker“ ersetzt durch „nur mit Zucker aus der Frucht“.