Das ärgert beim Einkauf:

Schokoladensorte „Weisse Lakritz“ enthält kein Lakritz

Ritter Sport nennt die Schokolade „Weisse Lakritz“, obwohl nur Schokolinsen mit Lakritzgeschmack in weißer Schokolade stecken.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name „Weisse Lakritz“ und die gezeigten dunklen Bestandteile der Schokolade können falsche Erwartungen an die Zusammensetzung wecken. Denn tatsächlich handelt es sich nicht um eine weiße Schokolade mit Lakritzstückchen, sondern um eine Schokolade, die 12 Prozent Schokolinsen mit Lakritzgeschmack enthält. Dies erfahren die Verbraucher:innen erst durch die Informationen auf der Rückseite. 
Die Firma Ritter sollte die Schokoladensorte nur „Weiße Lakritz“ nennen, wenn sie tatsächlich Lakritz enthält.

Es handelt sich nicht um eine Schokolade mit Lakritzstücken wie die Beschreibung auf der Vorderseite vermuten lässt, sondern um eine Schokolade, die 12 % Schokolinsen mit Lakritzgeschmack enthält.
Ich habe wirklich Lakritz erwartet, zumal es solche Schokolade (wenn auch nicht als weiße Schokolade) tatsächlich gibt.
Verbraucherin aus Kerpen vom 28.04.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die tatsächliche Zusammensetzung passt nicht zur Schauseite, die von „Lakritz“ spricht. Denn auf der Rückseite der Verpackung ist nur noch von „Lakritzgeschmack“ die Rede.

Darum geht’s:

Ritter Sport nennt die Schokolade „Weisse Lakritz“. Die Schauseite der Verpackung zeigt weiße Schokolade mit dunklen Stückchen. Neben der Schokolade sind mehrere der enthaltenen linsenförmigen dunklen Stückchen separat abgebildet. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Weiße Schokolade mit Schokolinsen mit Lakritzgeschmack (12 %)“. Die Schokolinsen bestehen laut Zutatenliste aus „Zucker, Vollmilchpulver, Kakaobutter, Kakaomasse, Reisstärke, Überzugsmittel: Gummi Arabicum; Anisöl, Süßholzextrakt, Salz, Emulgator: Lecithine; Glukosesirup, Farbstoff: Pflanzenkohle; Ammoniumchlorid“. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Der Lebensmittelverband hat in der „Richtlinie für Zuckerwaren“ Anforderungen an die Bezeichnung „Lakritz“ formuliert. Danach werden Lakritzen aus einem Gemisch von Zuckerarten und/oder Süßungsmitteln, Gelatine und/oder Stärke und/oder Mehl, geruch- und geschmackgebenden Stoffen und/oder Gelier- und Verdickungsmitteln sowie als charakteristische Zutat mit mindestens drei Prozent Süßholzsaft hergestellt. Die Richtlinie ist rechtlich nicht bindend.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Weisse Lakritz“ passt nicht, denn die Schokolade enthält kein Lakritz. Lakritz ist eine Süßware aus bestimmten Zutaten und daher nicht dasselbe wie aromatisierte Schokolinsen mit Lakritzgeschmack. Die Nennung von „Lakritz“ im Namen ist aus unserer Sicht analog zu Schokoladensorten zu sehen, die beispielsweise „Nuss“, „Rosinen“ oder andere Zutaten im Namen nennen und diese enthalten. Verbraucher:innen können daher Lakritzstücke in der Schokolade erwarten. Darüber hinaus bietet der Handel Schokoladen mit Lakritz an.

Fazit:

Die Firma Ritter sollte die Schokoladensorte nur „Weiße Lakritz“ nennen, wenn sie tatsächlich Lakritz enthält.

Stellungnahme der Alfred Ritter GmbH & Co. KG, Waldenbuch

Kurzfassung:

Sowohl aus der Verkehrsbezeichnung als auch aus der Abbildung geht klar hervor, dass die Tafel Schokolinsen mit Lakritzgeschmack enthält. Der Sortenname „Lakritz“ soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den ersten Blick eine Vorstellung über den Geschmack des Produkts vermitteln. Die Gestaltung unserer Verpackung erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben gem. Lebensmittelinformationsverordnung.