Lakritz ohne Süßholz
Frage
Darf ein Produkt, das kein Süßholz enthält, als „Lakritze“ bezeichnet werden, wenn der Geschmack mit Aromen erzeugt wurde?
Antwort
Der Begriff „Lakritze“ oder „Lakritz“ ist nicht rechtsverbindlich definiert. Bonbons als „Lakritze“ zu bezeichnen, kann bei einem Produkt ohne Süßholz aber nach Ansicht von Lebensmittelklarheit über die Zusammensetzung täuschen.
Da Lakritz keine rechtsverbindliche Bezeichnung ist, sollten Hersteller eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen. Laut der „Richtlinie für Zuckerwaren“ des Lebensmittelverbands sollte Lakritz mindestens drei Prozent Süßholzsaft enthalten. Die Richtlinie ist rechtlich nicht bindend, beschreibt aber die Auffassung der Lebensmittelindustrie zur Zusammensetzung von Lakritz und kann daher zur Beurteilung herangezogen werden.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollte ein Produkt, das kein Süßholz, sondern nur entsprechende Aromen enthält, nicht als „Lakritze“ bezeichnet werden. Im Zweifel kann die Frage, ob die Bezeichnung „Lakritz“ täuschend ist, aber nur ein Gericht klären.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Wie anderswo extra falsch zum Vorteil der Firmen: es soll/ muss 3% Trockenform enthalten für auch die geschmackliche Eigenschaft hier wie anderswo extra falsch als nur Saft bezeichnet was jede Konzentration sein kann. Damit kann u.a. "Katjes/ Katja" falsch Lakritz benennen obwohl es kein solches ist mit bspw. nur 1,16% aber Werbung "Besonders viel Süßholz(saft) und ver-leitend extra nur "Lakritz am Haken" als Ausrede für "Nur irgendwie/ nachfolgend". Es ist Richtlinie der Hersteller selbst mit Verein Lebensmittverband die aber bei Beanstandung angeben "ist ja nur unverbindliche Richtlinie" was aber bei nur Eigenem Bedarf durchgesetzt werden soll und damit die Hersteller selbst betreffen soll was hier zum Zweck umfangreiche Täuschung extra unterlassen wird.
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