Schokoladen-Eiscreme enthält keine Schokolade
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Rewe hebt „Schokolade“ durch den Schriftdruck im Produktnamen besonders hervor und lässt Schokolade als wesentlichen Bestandteil der Eiscreme erwarten. Tatsächlich enthält das Speiseeis keine Schokolade, sondern lediglich fettarmes Kakaopulver Die für „Schokolade“ erforderliche Zutat Kakaobutter fehlt.
Rewe sollte auf die Hervorhebung von „Schokolade“ auf der Schauseite verzichten.
Beschwerde
Das Produkt trägt die Bezeichnung "Schokoladen Eiscreme".
Allerdings enthält das Produkt lediglich 3 % fettarmes Kakaopulver und keine Schokolade.
Nach den Leitsätzen für Speiseeis darf die Bezeichnung „Schokoladeneiscreme“ nur verwendet werden, wenn das Erzeugnis tatsächlich Schokolade oder nennenswerte Mengen an Kakaoerzeugnissen enthält. Zitat aus den Leitsätzen: "Wird die Verwendung von Schokolade ausgelobt oder Schokolade abgebildet, wird Schokolade eingesetzt."
Ein Anteil von lediglich 3 % fettarmem Kakaopulver reicht hierfür nicht aus, da es sich lediglich um eine geringe Beimischung handelt, die den typischen Schokoladencharakter nicht in gleichem Maße vermittelt wie Schokolade selbst.
Somit ist die Bezeichnung „Schokoladen Eiscreme“ objektiv irreführend, weil sie beim Verbraucher die Erwartung weckt, dass echte Schokolade oder ein wesentlicher Schokoladenanteil enthalten ist.
Verbraucherin aus Berlin vom 10.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
„Schokolade“ auf der Schauseite der Eiscreme auszuloben passt nicht, wenn die Zutatenliste weder „Schokolade“ noch die Einzelzutaten einer Schokolade aufführt.
Darum geht’s:
Rewe bietet „Schokoladen-Eiscreme“ unter der Eigenmarke „Rewe Feine Welt“ an. Die Schauseite hebt „Schokolade“ dabei durch den Kursivdruck und die dunkelbraune Farbe des Schriftzuges besonders hervor. Zusätzlich wirbt die Becherseite mit „verführerisch zarte Schokoladeneiscreme“ und „schokoladiges Eisvergnügen“. Das Zutatenverzeichnis führt „fettarmes Kakaopulver 3 %“ auf, jedoch keine „Kakaobutter“ oder „Schokolade“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Nach den Leitsätzen für Speiseeis muss ein Eismix für „Schokoladeneis“ Kakaopulver, Kakaobutter, Kakaomasse und/oder Schokolade enthalten. Wird die Ver-wendung von Schokolade auf einem Produkt ausgelobt oder Schokolade abgebildet, ist Schokolade zu verwenden. Leitsätze sind rechtlich nicht bindend.
Die Bezeichnung „Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach ist „Schokolade“ ein Kakaoerzeugnis, das mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotro-ckenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Gestaltung der Schauseite widerspricht der tatsächlichen Zusammensetzung der Eiscreme. Die dort beworbene Schokolade offenbart sich in der Zutatenliste als Kakaopulver. Das mag für einen Schoko-Geschmack ausreichen, ist aber keine Schokolade.
Fazit:
Rewe sollte die Vorgaben der Leitsätze einhalten oder auf die Werbung mit „Schokolade“ verzichten.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 30.10.2025 liegt bisher keine Antwort vor.





