
Kennzeichnung als Zitronensorbet
Frage
Ich habe ein Zitronensorbet gekauft. Es besteht aus Wasser, 20 Prozent Zitronensaft, Zucker und mehreren Zusatzstoffen. Ich frage mich, ob die Bezeichnung „Zitronen-Sorbet“ zulässig ist, wenn das Sorbet außer dem Zitronensaft keinen Zitronenanteil enthält. Ist das nicht ein bisschen wenig Zitrone?
Verbraucher aus Köln vom 24.07.2025
Antwort
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Bezeichnung „Zitronensorbet“. Es ist auch nicht verbindlich vorgeschrieben, wie viel Zitrone ein Zitronensorbet enthalten muss. In den Leitsätzen für Speiseeis ist aber eine übliche Zusammensetzung definiert. Danach sind in einem Zitronensorbet mindestens 15 Prozent Zitronenanteil üblich.
Die Leitsätze für Speiseeis der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beschreiben die Bezeichnungen für verschiedene Sorten Speiseeis. Auch die üblichen Zusammensetzungen sind dort beschrieben. Die Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, dienen aber allen Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Orientierung.
Den Leitsätzen zufolge ist ein Zitronensorbet ein Speiseeis, das Zitrone enthält. Der Fruchtanteil sollte bei mindestens 15 Prozent liegen. Eine Vorgabe, ob dabei nur Saft oder auch Bestandteile der Schale verwendet wird, gibt es nicht.
Das von Ihnen genannte Sorbet entspricht den Vorgaben der Leitsätze. Die Bezeichnung „Zitronensorbet“ passt daher zu dem Eis, das im Wesentlichen aus Wasser, Zitronensaft und Zucker besteht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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