Rätselraten angesagt: Angebotspreise von Kaufland sind schwer verständlich
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Es ist nicht klar ersichtlich, ob die Preise für 800 Gramm Hähnchen-Ministeaks wirklich Schnäppchen sind. 25 und 33 Prozent Rabatt im Kaufland Angebotsprospekt vom 30.01.-05.02.2025 klingen zunächst verlockend. Zu welchem Angebot der kleingedruckte Kilopreis unter der Produktbezeichnung gehört und worauf sich die 33-prozentige Ersparnis bezieht, ist schwer zu erfassen.
Kaufland sollte Preise und Rabatte klar zuordnen und Erklärungen zu Preisen ergänzen. Grundpreise sollten in direktem Zusammenhang zum jeweiligen Angebotspreis stehen.
Beschwerde
Kaufland wirbt auf Seite 24, Angebotsprospekt vom 30.01.2025 bis 05.02.2025, für K-Purland Hähnchen-Ministeaks XXL von einem Kilogramm Preis von 8,99 € ausgehend minus 25 % mit 6,66 € und von einem Kilogramm Preis von 7.49 € minus 33 % mit 5,99 €. Neben den Rechenfehlern in der Prozentrechnung steht auch ein Kilogramm Preis (untere Zeile) in Höhe von 8,33 €/kg. Da komme ich mit der Preisfindung nicht mehr klar. Vielleicht kann man mir das erklären.
Verbraucher aus Bannewitz vom 30.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Wer bei Kaufland die Rabattangebote vom 03.02.2025 für Hähnchen-Ministeaks der Kaufland Eigenmarke nutzte, konnte kaum nachvollziehen, ob es sich tatsächlich um attraktive Angebote handelte.
Darum geht’s:
Im Wochenprospekt vom 30.01.-05.021.2025 bietet Kaufland auf Seite 24 als Montagsknüller unter anderem K-Purland Hähnchen-Ministeaks XXL in der 800 Gramm Packung mit Rabatten an. Unter der abgebildeten Produktverpackung stehen rechts zwei Preisinformationen. Die erste lautet „-25 %, durchgestrichene „8,99“, „6,66“, “. Darunter steht eine weitere Preisinformation „Card -33 %, (1 kg = 7,49), 5,99. Links unten steht nochmals der Produktname, die Nettofüllmenge und ein Preis je Kilogramm „K-Purland Hähnchen-Ministeaks XXL aus dem Brustfilet je 800-g-Großpackung (1 kg = 8,33). Nähere Angaben zu dem Streichpreis gibt es nicht.
Das ist geregelt:
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sein. Die Anbietenden müssen für verpackte Lebensmittel, die sie nach Gewicht oder Volumen verkaufen, den Gesamt- und Grundpreis pro Kilogramm oder Liter angeben.
Wollen die Unternehmen mit einer Preisermäßigung werben, muss sich diese auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mehr Transparenz und Kundennähe gefordert: Blanke Preise und prozentuale Rabatte sind nicht selbsterklärend. Dass der links untenstehende Grundpreis „1 kg = 8,33“ zum Preis mit 25 Prozent Rabatt gehört, ist nicht ohne weiteres klar. Die räumliche Zuordnung fehlt. Beim Rabatt von 33 Prozent und dem dazugehörigen Angebotspreis, steht der Grundpreis direkt dabei. Die Abbildung mit dem Wort „Card“ meint die Kaufland Karte, was beispielsweise Neukund:innen nicht bekannt sein muss. Die Ergänzung „Kaufland“ wäre hilfreich und verbraucherfreundlich.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen: Die durchgestrichenen Preise sind für Verbraucher:innen nicht selbsterklärend. Sie sollten informiert werden, um welchen Preis es sich bei einem durchgestrichenen Preis handelt und wann er gegolten hat.
Dass die Preisangaben-Verordnung den Unternehmen für Preisermäßigungen vorgibt, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Streichpreis anzugeben, müssen Verbraucher:innen nicht wissen. Es gibt nach wie vor Streichpreise, bei denen es sich um die gestrichene Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) handelt.
Fazit:
Kaufland sollte Preise und Rabatte klar zuordnen und Erklärungen zu Preisen und Streichpreisen ergänzen. Grundpreise sollten in direktem Zusammenhang zum jeweiligen Angebotspreis stehen.
Stellungnahme der Kaufland Stiftung & Co. KG, Neckarsulm
Kurzfassung:
Die Preise werden in der nach PAngV erforderlichen Form und Vielfalt (Verkaufspreis, Grundpreis, Referenzpreis) für den Verbraucher transparent kommuniziert. Streichpreis und prozentualer Rabatt beziehen sich richtigerweise auf den Referenzpreis, weshalb der Streichpreis auch nicht erläutert werden muss. Sowohl Grundpreis als auch das Kaufland Card-Logo können klar und eindeutig zugeordnet werden.