So haben Hersteller reagiert:

Werbung und Pflichtangaben für „Super me“ nun korrigiert

Änderung: Die Firma Supernaturals hat die „Natürlich“-Werbung entfernt und die – zwischenzeitlich ergänzte – Zutatenliste überarbeitet.
Geändert

Mit Aussagen wie „dein super natürlicher Vitamin Booster“ und „26 Superfoods in 1 Schluck“ warb der Anbieter für die „natürliche“ Zusammensetzung des Produkts. Eine Zutatenliste war im Shop auf supernaturals.eu jedoch nicht ersichtlich. 
Inzwischen hat der Anbieter die Website mehrfach überarbeitet: Er hat die massive Natürlich-Werbung entfernt und die zwischenzeitlich ergänzte Zutatenliste korrigiert.  

Ich bin auf den Instagram-Post von Supernaturals für das Produkt SuperMe aufmerksam geworden … und bin wirklich entsetzt über die Dreistigkeit dieses Unternehmens. Auf der Homepage verspricht es das Blaue vom Himmel und wirbt dort mit seiner besonderen Natürlichkeit oder gar „100 % natürlich“. Das ist doch sehr zweifelhaft, zumal auf der Homepage keine Zutatenliste zu finden ist.
Verbraucher aus Leipzig vom 04.07.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Obwohl die „Natürlich“-Werbung und „26 Superfoods“ für das Getränk im Vordergrund stehen, bleibt die Werbung fraglich, denn eine vollständige Zutatenliste ist im Online-Shop nicht auffindbar.

Darum geht’s:

Im Online-Shop wirbt die Firma Supernaturals mit folgenden Aussagen für das Produkt:

  • Dein natürlicher Vitamin Booster
  • 26 Superfoods in 1 Schluck, alle Vitamine und wertvolle Mineralien
  • 100 % natürlich

Unter der Überschrift „Superme enthält“ folgt eine alphabetische Liste mit 26 Bestandteilen, darunter Açai, Basilikum, Leinsamen, Maca und Zitrone. 
Eine vollständige Zutatenliste ist nicht zu sehen. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie müssen zudem zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Nach der LMIV muss das Zutatenverzeichnis aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels bestehen.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.

Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter betont in vielfacher Weise die „Natürlichkeit“ des Produkts. Verbraucher:innen erfahren im Online-Shop jedoch lediglich, dass 26 Superfoods enthalten sind. Konkrete Informationen zur Zusammensetzung sind dagegen nicht auffindbar und lassen Zweifel aufkommen. 

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, darunter formale Fehler bei der Nährwertkennzeichnung und für Lebensmittel verbotene krankheitsbezogene Werbung. 

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt klar und transparent kennzeichnen und im Shop das fehlende Zutatenverzeichnis ergänzen.

Stellungnahme der Supernaturals Nutrition GmbH i.G., München

Kurzfassung:

Die in SuperME enthaltenen Nährstoffe stammen fast ausschließlich aus natürlicher Quelle. Wir verzichten vollständig auf das Zusetzen von synthetischen Vitaminen, Farbstoffen & Süßungsmitteln. Eine einzige Ausnahme bildet Vitamin B12, da es fast unmöglich ist B12 aus natürlicher und veganer Quelle zu beziehen, sowie ein Emulgator und Konservierungsmittel, die nur 0,4 Prozent unseres Produktes ausmachen.

Ergebnis

Der Anbieter hat inzwischen zahlreiche Änderungen auf der Website vorgenommen und die wesentlichen Kritikpunkte beseitigt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bleibt die Werbung mit der Zahl „43“ für Inhaltsstoffe rätselhaft. Die Zahl lässt sich mit den vorhandenen Angaben zu Nährwerten, sonstigen Inhaltsstoffen, Zutatenliste, Angaben zu Früchten und Pflanzen nicht auf einen Blick plausibel nachvollziehen.