Unzutreffende Natürlich-Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel „Spektr A-Z“ entfernt
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Natugena GmbH warb in Verbindung für das Produktangebot „Spektr A-Z“ mit Aussagen wie „natürliche Produkte mit wissenschaftlicher Methode“. Die Kapseln enthalten laut Zutatenverzeichnis unter anderem zahlreiche zugesetzte Mineralstoffe und Vitamine. Daher passte die Werbung nicht. Außerdem wies der Anbieter auf positive Wirkungen bei Krankheiten hin. Solche Effekte sind für Lebensmittel verboten.
Der Anbieter hat die Abbildung mit den kritisierten Natürlich-Aussagen im Online-Shop entfernt. Außerdem hat er den Absatz zur Krankheitsvorbeugung unter der Überschrift „rechtlicher Hinweis“ geändert.
Beschwerde
Das Produkt SpektrA-Z von der Firma natugena wirbt im Internetshop der Firma mit Floskeln wie „Wissen wie Natürlichkeit Gesundheit schafft“ oder „natürliche Produkte mit wissenschaftlicher Methode“. Das ist sehr dreist, denn die Zutatenliste zeigt nur künstliche Zutaten, die in einer Kapsel zusammengemischt sind.
Auf derselben Seite ist unter „Sonstiges“ außerdem vom Reinsubstanzen-Prinzip zu lesen und dass nur Wirkstoffe drin sind. Nur Wirkstoffe ... in eine Kapsel gepresst ... ist das nicht genau das Gegenteil von natürlich? Täuschend finde ich auch den Teil „Rechtlicher Hinweis“. Hier wird eine Wirkung suggeriert, man könne mit dem Produkt sogar Krankheiten vorbeugen oder überwinden.
Verbraucherin aus Hannover vom 21.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die „Natürlich“-Hinweise passen nicht, denn die Kapseln enthalten isoliert zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe. Außerdem steht unter „rechtlicher Hinweis“ ein kritikwürdiger Absatz, der das Thema „Krankheit“ ins Spiel bringt.
Darum geht’s:
Im Online-Shop bewirbt die Firma Natugena das Produkt „Spektr A-Z“ zusammen mit einer Abbildung verschiedener Pflanzen mit folgenden Aussagen:
- „Wissen wie Natürlichkeit Gesundheit schafft“
- „natürliche Produkte mit wissenschaftlicher Methode“
Laut Zutatenverzeichnis bestehen die Kapseln aus zahlreichen Zutaten, darunter Calciumgluconat, Magnesiummalat. Weitere Bestandteile sind pflanzliche Extrakte wie Kakaobohnen-Extrakt und mehrere Vitaminverbindungen.
Unter dem Titel „Sonstiges“ findet sich unter Überschrift „rechtlicher Hinweis“ folgender Text: „Dieses Produkt dient der Ernährung und berührt deshalb das Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht. Ein guter Ernährungsstatus kann dem Organismus helfen Erkrankungen vorzubeugen oder diese zu überwinden.“
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Informationen über Lebensmittel dürfen keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Der Begriff „natürlich“ ist für Vitamine und Mineralstoffe rechtlich nicht geschützt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Hinweise auf die Natürlichkeit passen nicht zu Produkten, die wie solche Kapseln stark verarbeitet sind. Sie enthalten vor allem isoliert zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe.
Den Absatz „rechtliche Hinweise“ sehen wir sehr kritisch. Auch andeutungsweise sollte der Hersteller keinen Zusammenhang zwischen Krankheiten und Nahrungsergänzungsmitteln herstellen.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Natürlich-Werbung für das Angebot sowie die Aussagen mit Krankheitsbezug entfernen.
Stellungnahme der Natugena GmbH, Ingolstadt
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit hat der Anbieter reagiert. Die Antwort der beauftragten Kanzlei gilt als Stellungnahme.
Ergebnis
Die Anbieter hat im Online-Shop die kritisierte Abbildung mit Natürlich-Werbung entfernt. Außerdem hat er den Absatz mit krankheitsbezogenen Aussagen geändert.





