Das ärgert beim Einkauf:

MyProtein Clear Whey Isolate

Der Online-Händler informiert lediglich über eine Füllmenge von „20 servings“, 20 Portionen, pro Dose. Wieviel Proteinpulver die Dose enthält, bleibt unklar.
getaeuscht

Über die Menge des enthaltenen Proteinpulvers „Clear Whey Isolate“ in der Dose informiert der Händler lediglich mit „20 servings“. Es gibt keine Angabe zur Füllmenge. Lediglich über Umwege können Verbraucher:innen sich die Menge von 500 Gramm anhand der Portionsgröße von 25 Gramm errechnen. 
Der Hersteller sollte die Füllmenge sowie den Grundpreis beim Angebot kennzeichnen.

Es gibt keine Mengenangabe in Gramm oder Kilogramm oder Liter bei diesem Pro-dukt. Ich kann also nicht abschätzen, wieviel ich für mein Geld bekomme, und ich kann auch nicht vergleichen.
„20 Servings“ was soll das sein? Auch ist nichts in der Produktbeschreibung über die Füllmenge zu finden.
Verbraucher aus Rellingen vom 16.07.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Mengenangabe „20 servings“ für eine Dose mit Proteinpulver ist kein Ersatz für die erforderliche Kennzeichnung der Füllmenge. Diese sowie der Grundpreis sollte der Online-Händler klar angeben. 

Darum geht’s:

Auf de.myprotein.com bietet der Händler das Produkt „Clear Whey Isolate“, ein Proteinpulver, in verschiedenen Geschmacksrichtungen an. Die Menge ist mit „20 servings“ gekennzeichnet und kostet 29,99 €. Beim Endpreis sind keine weiteren Angaben zu Füllmenge und Grundpreis ersichtlich. 
Unterhalb der Produktabbildung sind sieben Überschriften, die jeweils einzeln aufklappbar sind. Es gibt unter keiner Überschrift eine Angabe zur Füllmenge. 
Unter „Nährwertangaben“ steht „Portionsgröße – 1 Scoop (25 g)“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Sie dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
In der Fertigpackungsverordnung wird die Angabe der Füllmengen geregelt. Fertigpackungen dürfen demnach gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Füllmenge nach Gewicht, Volumen und in speziellen Fällen nach Stückzahl angegeben ist.
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen die Anbietenden von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die sie beispielsweise nach Gewicht oder Volumen anbieten, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar kennzeichnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der Angabe „20 servings“ für das Proteinpulver in der Dose fehlen Verbraucher:innen kaufentscheidende und zum Produktvergleich geeignete Informationen. Nur durch weiteres Suchen beim Angebot können sie die Portionsgröße von 25 Gramm finden und daraus folgern, dass in der Dose 500 Gramm Proteinpulver stecken. Somit fehlt hier eine klare Kennzeichnung der Füllmenge und außerdem der Grundpreis pro Kilogramm Pulver zum Produktvergleich. 
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen wie die Mengenangaben zu Inhaltsstoffen wie „BCAA“ und Glutamin, die jedoch ohne konkrete Bezugsgrößen sind und die fehlende Bezeichnung des Produktes in deutscher Sprache.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Füllmenge sowie den Grundpreis beim Angebot kennzeichnen.

Stellungnahme der The Hut.com Ltd. (myprotein), Northwich, England

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.08.2023 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Angebot informiert.