So haben Hersteller reagiert:

Mogli erwähnt nun Apfel im Produktnamen

Änderung: Während „„Erdbeer Streifen mit Chia“ nur auf Erdbeeren und Chia verwies, macht der neue Produktname „Fruchtgummi Streifen Erdbeere & Apfel“ deutlich, dass auch Apfel in der Süßigkeit steckt.
Geändert

Der Produktname und die prominent abgebildeten Erdbeeren auf der Schauseite versprachen Erdbeeren als Hauptzutat. Zusätzlich verstärkten die rote Schriftfarbe und die abgebildeten „Erdbeer Streifen“ diesen Eindruck. Die auf der Schauseite abgebildeten Apfelschnitze fielen dagegen kaum auf. 
Die Anbieterfirma hat inzwischen die Aufmachung des Beutels geändert. Der neue Produktname „Fruchtgummi Erdbeere & Apfel“ und die Abbildung eines halben Apfels anstelle der Schnitze machen nun deutlicher, dass die Hauptzutat Früchte sind und eine davon Apfel ist. Die Rezeptur ist jedoch unverändert.  
 

Das Produkt heißt "Erdbeer Streifen mit Chia", besteht aber überwiegend aus Apfel. Zutaten laut Packungsangabe: Apfel 79 %, Erdbeere 19 %, Chia 1 %, Flohsamenschalen 1 %.
Verbraucherin aus Freilassing vom 07.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Aufmachung der Schauseite erweckt den Eindruck, dass Erdbeeren den Hauptanteil ausmachen. Tatsächlich besteht das Produkt hauptsächlich aus Apfel. Aus unserer Sicht sollten der Produktname und die Aufmachung die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Darum geht’s:

Der Anbieter nennt das Produkt auf der Schauseite in roter Schriftfarbe „Erdbeerstreifen mit Chia“ und bildet gut sichtbar mehrere frische Erdbeeren ab. Daneben zeigt er das Produkt als rotfarbene Streifen. Am unteren Rand der Schauseite sind drei Apfelschnitze zu erkennen. Die Rückseite beschreibt das Produkt als „Demeter Fruchtpüreestreifen, getrocknet“ und als „Obst Snack aus Apfel- und Erdbeerpüree aus biologisch dynamischem Anbau“. Die Zutatenliste führt „Apfel 79 %, Erdbeere 19 %, Chia 1 %, Flohsamenschalen 1 %“ auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe der Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht darf die Gestaltung der Schauseite des „Obst Snacks“ keinen falschen Eindruck über seine Zusammensetzung wecken. Vielmehr sollten Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennen können, woraus das Lebensmittel im Wesentlichen besteht.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Bezeichnung Chia im Zutatenverzeichnis nicht korrekt ist. Es handelt sich um ein neuartiges Lebensmittel mit der festgelegten Bezeichnung: Chiasamen (Salvia hispanica).

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen an die Zusammensetzung anpassen und die Aufmachung der Schauseite unmissverständlich gestalten.

Stellungnahme der Mogli Naturkost GmbH, Berlin

Kurzfassung

Bei unseren MOGLi Erdbeer Streifen mit Chia sind die Erdbeeren geschmacksgebend. Um unseren Kund:innen beim Kauf unserer Produkte eine realistische Einschätzung des Geschmacks gewährleisten zu können, haben wir uns für diesen Produktnamen entschieden. Auf der Rückseite gibt es eine 100-prozentige Deklaration mit Prozentangaben zu allen Zutaten.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat im Jahr 2023 im Rahmen eines Marktchecks das Produkt in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Der neue Produktname und die Abbildung eines halben Apfels verdeutlichen, dass neben Erdbeere auch Apfel im Snack steckt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wird der überwiegende Anteils des Apfels am Produkt jedoch noch nicht deutlich. 
Nach wie vor verwendet das Unternehmen den Begriff „Chia“ anstelle der korrekten Zutatenbezeichnung „Chiasamen (Salvia hispanica).