Das ärgert beim Einkauf:

Like Meat Like Schinken Bratwurst

Werbung verspricht Ersatzprodukt aus Erbsen, doch im Produkt stecken nur hochverarbeitetes Proteinisolat und Erbsenfaser.
getaeuscht

Durch die Auslobung „aus Erbse“ können Verbraucher:innen vollständige Erbsen, beispielsweise in pürierter Form, als Basis des Produktes erwarten. Tatsächlich stecken als Erbsenbestandteile nur  hochverarbeitete, isolierte Bestandteile der Erbse im Produkt, die mit der ursprünglichen Hülsenfrucht nicht mehr viel gemein haben.

Der Anbieter sollte nicht mit dem Hinweis „aus Erbse“ werben, wenn das Produkt nur Erbsenprotein und –fasern als Erbsenbestandteile enthält, sondern die verwendeten Zutaten nennen.

Der Hersteller wirbt auf der Schauseite der Verpackung mit dem Slogan "Aus Erbse". In der Verkehrsbezeichnung heißt das Produkt "Bratwurst auf Erbsenproteinbasis mit Rauchgeschmack" und im Zutatenverzeichnis werden letztlich 11,8% Erbsenproteinisolat genannt. Dabei handelt es sich nach dem Wasser, um die zweite Zutat im Verzeichnis. Wenn ich mich genauer mit der Herstellung von Proteinisolaten beschäftige, komme ich zu dem Schluss, dass dies ein hoch verarbeiteter Rohstoff ist und wenig mit der beworbenen Erbse auf der Schauseite gemein hat. Die Erbse durchläuft für die Gewinnung einen mehrstufigen Prozess, wird mit Säuren und Laugen ausgewaschen und die resultierende Proteinpaste letztlich durch Sprühtrocknung zu einem Isolat mit etwa 80% Protein im Gehalt konzentriert. Auch wenn der Hersteller argumentieren könnte, dass Erbsenproteinisolat "aus Erbsen" hergestellt wird, sehe ich ein potentielles Risiko der Irreführung, da ein durchschnittlich gebildeter Verbraucher keinen Einblick in die Gewinnung eines Isolates hat und durch die Aussage "aus Erbse" auf der Schauseite ggf. davon ausgeht, dass für das gekaufte Produkt eine native Erbse verarbeitet wurde.
Verbraucher aus Burgebrach vom 26.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Durch die Auslobung „aus Erbse“ können Verbraucher:innen vollständige Erbsen, beispielsweise in pürierter Form, als Basis des Produktes erwarten. Tatsächlich stecken als Erbsenbestandteile nur  hochverarbeitete, isolierte Bestandteile der Erbse im Produkt, die mit der ursprünglichen Hülsenfrucht nicht mehr viel gemein haben.

Der Anbieter sollte nicht mit dem Hinweis „aus Erbse“ werben, wenn das Produkt nur Erbsenprotein und –fasern als Erbsenbestandteile enthält, sondern die verwendeten Zutaten nennen.

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Like Schinkenbratwurst“, ergänzt mit dem Hinweis „aus Erbse“. Am oberen Rand ist zudem der Hinweis „rein pflanzlich“ zu lesen. Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite führt an zweiter Stelle – hinter Wasser – die Zutat „Erbsenproteinisolat, 11,8%“ auf, sowie an dritter Stelle Erbsenfaser. Dahinter folgen weitere Zutaten. Die Bezeichnung ist ebenfalls auf der Rückseite abgedruckt und lautet: "Bratwurst auf Erbsenproteinbasis mit Rauchgeschmack"

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung ist eine mengenmäßige Angabe von Zutaten erforderlich, wenn der Hersteller Zutaten, beispielsweise Erbsen, in der Bezeichnung nennt oder durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung auf dem Lebensmittel hervorhebt. Die Mengenangabe erfolgt als Prozentsatz im Produktnamen, in dessen unmittelbarer Nähe oder im Zutatenverzeichnis.

Den Leitsätzen für vegetarische und vegane Ersatz-Lebensmittel zufolge sollte bei entsprechenden Produkten die Angabe „vegan“, „vegetarisch“ oder eine ähnliche Angabe auf der Verpackung stehen. Die Leitsätze sehen spezielle Bezeichnungen wie „Salami“ oder „Lyoner“ für vegetarische Ersatzprodukte nicht vor. Bei ausreichender Ähnlichkeit in Aussehen, Geschmack und Konsistenz kann eine Beschreibung aber auf diese speziellen Erzeugnisse hinweisen, zum Beispiel „vegetarische Seitan-Wurst Typ Lyoner“, „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Auslobung „aus Erbse“ können Verbraucher:innen aus unserer Sicht vollständige Erbsen, beispielsweise in pürierter Form, als Basis des Produkts erwarten. Tatsächlich stecken nur hochverarbeitete, isolierte Bestandteile der Erbse im Produkt, die mit der ursprünglichen Hülsenfrucht nicht mehr viel gemein haben. Der Hinweis „aus Erbse“ passt nicht als Nennung der Ersatzzutat, zumal nicht nur das Pflanzeneiweiß, sondern auch das Pflanzenfett die bratwursttypische Konsistenz erzeugt, denn Fett ist ein wichtiger Bestandteil von Bratwurst.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Begriff „Schinken“ in der Bezeichnung für vegetarische Ersatzprodukte laut den Leitsätzen nicht üblich sind.

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit dem Hinweis „aus Erbse“ werben, wenn das Produkt nur Erbsenprotein und -fasern als Erbsenbestandteile enthält, sondern die verwendeten Zutaten nennen. Dabei sollte er sollte als Ersatzzutat nicht nur das Pflanzeneiweiß, sondern auch die Pflanzenfette angeben.

Stellungnahme Livekindly Germany GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung, von der Verbraucherzentrale erstellt:

Für die LikeMeat Like Schinken Bratwurst werden Erbsen als Hauptproteinquelle verwendet, weshalb die Packung mit dem Hinweis "aus Erbse" versehen ist. Die Wurst selbst wird aus Erbsen hergestellt. Dies schließt neben Erbsenproteinisolat, auch native Erbsenfasern ein. Die Like Schinken Bratwurst wird aus Zutaten mit verschiedenen Verarbeitungsstufen hergestellt.