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Kennzeichnung von Gluten in Aromen

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Kennzeichnung von Gluten in Aromen

Frage 

Auf der Zutatenliste steht "Aroma". Können Aromen Gluten enthalten?

Antwort

Ja. Aromen können aus glutenhaltigem Getreide hergestellt werden. In diesem Fall muss das glutenhaltige Getreide aber genannt werden. 

In den meisten Fällen erfahren Verbraucher:innen nicht, aus welchen Ausgangsstoffen Aromen hergestellt werden. Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer muss aber im Rahmen der Allergenkennzeichnung immer genannt und hervorgehoben werden. Die Allergenkennzeichnung muss für alle Zutaten erfolgen, auch für Aromen. Bei einem Aroma, das aus glutenhaltigem Getreide hergestellt wurde, muss daher zusätzlich das Allergen genannt werden, aus dem das Aroma hergestellt wurde oder das in dem Aroma enthalten ist, zum Beispiel „Aroma (Weizen)“. Dabei muss stets die Getreideart genannt werden. Die Kennzeichnung „Gluten“ reicht nicht aus, kann aber freiwillig zusätzlich zugefügt werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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