So haben Hersteller reagiert:

Kennzeichnung für Chicken Nuggets verbessert

Änderung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum für die Jack’s Farm Chicken Nuggets ist nun zweifelsfrei als solches erkennbar
Geändert

Die Verpackung führte bei dem Hinweis „mindestens haltbar bis“ zwei Datumsangaben auf. Verbraucher:innen konnten nicht zweifelsfrei erkennen, welches davon das Mindesthaltbarkeitsdatum ist. Unklar war auch, worüber das zweite Datum Auskunft gibt. 
Der Hersteller hat inzwischen ein Datum entfernt. Das aufgedruckte Datum gibt nun eindeutig das Mindesthaltbarkeitsdatum an.

Wir haben heute bei Aldi Süd die oben genannten Chicken Nuggets gekauft. Warum werden bei der Angabe „mindestens haltbar bis“ 2 Daten genannt?
Sollte das 2. ein Produktionsdatum sein, fehlt hier aber die entsprechende Angabe. Wie ist hier die Rechtslage? Ist diese Kennzeichnung so zulässig? 
Verbraucherin aus Hessen vom 04.08.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Angaben zur Haltbarkeit auf der Verpackung der Chicken Nuggets sind verwirrend. Der Hersteller sollte ein Datum zur Haltbarkeit eindeutig kennzeichnen.

Darum geht’s:

Aldi verkauft ein Tiefkühlprodukt mit dem Namen „Jack’s Farm Chicken Nuggets“. Es handelt sich um ein Produkt, das „aus Hähnchenbrustfiletstücken zusammengefügt, paniert, anfrittiert und gegart“ ist.
Das Produkt nennt bei der Angabe „Bei -18°C mindestens haltbar bis“ die Daten „28.07.2022 / 28.07.2021“. Das Tiefkühlprodukt wurde am 17.08.2021 gekauft. 

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen verpackte Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum gekennzeichnet sein. Das Verbrauchsdatum ist für sehr leicht verderbliche Lebensmitteln wie beispielsweise rohes Hackfleisch vorgesehen. Alle anderen Lebensmittel sind mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu versehen. Das MHD muss durch den Hinweis „mindestens haltbar bis“ und der jeweiligen Datumsangabe oder dem Hinweis, wo das Datum auf der Verpackung zu finden ist, aufgeführt werden.
Zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum müssen einige Lebensmittel das Einfrierdatum mit dem vorausgehenden Hinweis „eingefroren am“ nennen. Die Verordnung zählt hier eingefrorenes Fleisch, eingefrorene Fleischzubereitungen und eingefrorene unverarbeitete Fischereierzeugnisse auf. Eingefrorene gegarte Fleischerzeugnisse wie Chickennuggets hingegen sind in der Verordnung nicht genannt. Für diese Lebensmittel ist das MHD ausreichend.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen sollten das Mindesthaltbarkeitsdatum zweifelsfrei erkennen können. Gibt ein Hersteller zusätzlich ein weiteres Datum an, beispielsweise das Einfrierdatum, dann sollten Verbraucher:innen auch dieses eindeutig zuordnen können.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum unmissverständlich kennzeichnen.

Stellungnahme der allfein Feinkost GmbH & Co. KG, Zerbst

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Bisher beinhaltete der Aufdruck unter „mindestens haltbar bis“ das Haltbarkeitsdatum sowie das Einfrierdatum. Der Hinweis wird nun geändert. In Zukunft wird ausschließlich das Haltbarkeitsdatum abgedruckt.

Ergebnis

Der Anbieter kennzeichnet seit Januar 2022 nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung.