So haben Hersteller reagiert:

Keine „Detox“-Werbung mehr für Nährstoffkonzentrat

Änderung: Die Firma Hipure bewarb ihr Nährstoffkonzentrat als Bestandteil einer „Detox“-Routine. Der Newsletter soll in dieser Form nicht mehr verschickt werden.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Im Newsletter „Dein Frühjahrsdetox“ informierte die Firma Hipure über körperliche „Entgiftungsprozesse“ und bewarb eine „Detox-Routine“. Bestandteil dieser „Detox-Routine“ waren neben Schlaf und Bewegung auch Antioxidantien. Danach sollte Hipure „deinen Körper gezielt mit essentiellen Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen versorgen“. Somit gesellten sich zu den vermeintlichen „Detox-Tipps“ wie Schlaf und Bewegung konkrete Produktwerbung für das Saftkonzentrat. Das ist unseriös.  
Der Anbieter hat erklärt, dass der Newsletter mit Bezug zu Detox eingestellt wird.

Mir ist der Newsletter „hiPure“ aufgefallen: „Deine Detox-Routine“. Es wird geworben: „Deine Detox-Routine: Antioxidantien - hiPure versorgt deinen Körper gezielt mit ...“.
Hier wird doch das Produkt hiPure ganz klar in Zusammenhang mit Detox angepriesen bzw. suggeriert, dass das Produkt eine Detox-Funktion haben soll.
Verbraucher aus Erfurt vom 03.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Hinter der Empfehlung einer „Detox-Routine“ steckt reines Verkaufsinteresse. 

Darum geht’s:

Im Newsletter „Dein Frühjahrsdetox: Zeit für einen Neuanfang“ vom 11. Mai 2025 wirbt die Firma Hipure für eine „Detox-Routine“. Neben Schlaf und Bewegung sind laut Hipure auch Antioxidantien Bestandteil der Routine. So steht im Newsletter: „HiPure versorgt deinen Körper gezielt mit essenziellen Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen.“
Bei dem Produkt Hipure handelt es sich um ein Nährstoffkonzentrat, das zu 96 Prozent aus Frucht- und Gemüsesaftkonzentraten besteht. Dazu kommen zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe. 

Das ist geregelt: 

Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es dort keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen. 
Daher müsste die Angabe „Detox“ in Zusammenhang mit Produktwerbung zugelassen sein. Das ist nicht der Fall.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Begriff „Detox“ ist werbewirksam. Er spielt auf Gifte im Körper an, die vermutlich jeder gerne loswerden möchte. Detox-Werbung ist aber unsachlich und unwissenschaftlich. Es ist unklar, welche im Körper vorhandene Substanzen damit entfernt werden sollen. Dass ein Nahrungsergänzungsmittel dies bewirkt, ist nicht anzunehmen und auch nicht in irgendeiner Form nachgewiesen. 
In diesem speziellen Fall wird die „Detox“-Werbung besonders subtil als vermeintlicher Gesundheitstipp mit konkreter Produktwerbung verknüpft. Das ist unseriös.

Fazit:

Die Firma sollte ihr Produkt nicht in Verbindung mit „Detox“ bewerben.

Stellungnahme der HiPure GmbH, Deggendorf

Kurzfassung:
Der Begriff „Detox“ wurde als allgemeiner Lebensstil-Impuls verwendet, keinesfalls wollten wir Verbraucher:innen dadurch täuschen. In Zukunft werden wir den Begriff „Detox“ stärker von der Produktkommunikation abgrenzen. Die Produktkommunikation orientiert sich an den zulässigen Health Claims. Der Newsletter wurde eingestellt und überarbeitet. 

Ergebnis

Die Firma hat erklärt, dass der Newsletter mit Bezug zu Detox eingestellt und überarbeitet werde.