Keine „Detox“-Werbung mehr für Alpha Foods Pulver „Neues Leben“
Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Alpha Foods GmbH bewarb ihr „Neues Leben“-Pulver mit dem Hinweis „Kokosnuss & Detox Kur“. Das Pulver enthielt unter anderem pflanzliche Proteinpulver und Aktivkohle aus Kokosnussschale. Trotz zahlreicher exotischer Zutaten im Pulver gilt: Lebensmittel liefern Nährstoffe und haben keine entgiftende Funktion.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen das Unternehmen erfolgreich geklagt. Die Alpha Foods GmbH hat das Urteil im April 2025 anerkannt und wirbt nicht länger mit „Detox“ für das Pulver.
Im Online-Shop erklärt der Anbieter, dass das Produkt die Reinigung von innen unterstützt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind diese Aussagen nach wie vor kritisch.
Beschwerde
Alpha Foods Neues Leben wirbt mit Detox, was meines Erachtens nach ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung darstellt.
Verbraucher aus Bad Honnef vom 15.11.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Es gibt keine Lebensmittel, die den Körper entgiften oder „Neues Leben“ bewirken. Auch dieses Pulver mit Aktivkohle und „Vitalpilzen“ kann solche Versprechen nicht erfüllen.
Darum geht’s:
Die Alpha Foods GmbH bietet mit dem Namen „Neues Leben“ ein Pulver an. Weitere Angaben auf der Schauseite sind:
- „Kokosnuss & Detox-Kur“
- „Die Kraft aus Kokosnuss und tonischen Pilzen“
- „Schwarzes Kokos-Elixier“
Bei dem Pulver handelt es sich laut Anbieter um ein „Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenstoffen und Süßungsmitteln“. Das Zutatenverzeichnis umfasst 25 Zutaten. An erster Stelle steht eine vegane Proteinmischung aus Soja-, Erbsen- und Reisprotein gefolgt von „Aktivkohle (aus Kokosnussschale)“ und „Süßungsmittel: Xylit, Erythrit und Stevia-Extrakt (Steviolglycoside)“. Weitere Zutaten sind Matchapulver, mehrere „Vitalpilze“ sowie Bromelain.
Es gibt keine konkreten Anwendungshinweise für die „Detox-Kur“. 30 Gramm Pulver sollen in 300 Milliliter Wasser angerührt werden.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es dort keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar: „Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen.
Entsprechend diesem Urteil müsste die Angabe „Detox“ für das Produkt zugelassen sein. Das ist nicht der Fall.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
„Detox Kur“ für ein „Neues Leben“ mit einer Pulvermischung aus Aktivkohle und „Vitalpilzen“ – das funktioniert nicht. Unklar ist, welche „Gifte“ im Körper sein sollen, die durch eine Detox-Wirkung beseitigt werden sollen. In jedem Fall können Lebensmittel diese Funktion nicht übernehmen. Aussagen zur Entgiftung sind unsachlich und unseriös. Ihnen fehlt die wissenschaftliche Grundlage.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen: Beispielsweise die Nährwerttabelle in Textform, obwohl die Verpackung ausreichend Platz bietet für eine Darstellung in Tabellenform.
Fazit:
Alpha Foods sollte sämtliche Hinweise auf Detox für das Produkt entfernen. Die Nährwerte sollte der Anbieter in einer Tabellenform kennzeichnen.
Stellungnahme der Alpha Foods BV, Deurle Belgien
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23.09.2025 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 10. Februar 2023 wegen Verstoß gegen die Lebensmittelinformations- und die Health-Claims-Verordnung abgemahnt. Alpha Foods BV hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv am 22. März 2023 Klage erhoben hat. Das Landgericht Frankfurt hat den Anbieter am 30. April 2025 durch Anerkenntnisurteil verpflichtet, die Produkte nicht länger mit der kritisierten Kennzeichnung zu verkaufen.
Ergebnis
Die Firma hat die Werbung mit Detox für das Pulver entfernt und die Rezeptur geändert. Im Shop finden sich nach wie vor Hinweise auf eine Reinigung von innen mit Aktivkohle aus Kokosnuss. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelt es sich ebenfalls um unzulässige gesundheitsbezogene Werbung.
Wegen der bestehenden Kennzeichnungsmängel hat die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.