Das ärgert beim Einkauf:

Kania Tomatenketchup Der Leichte* „30 % weniger Zucker“ und „60 % weniger Zucker“

„60 % weniger Zucker“ bei Tomatenketchup mit Süßungsmitteln bedeutet weniger Tomatenmark.
getaeuscht

Beide Tomatenketchups sind ausschließlich mit Süßstoffen gesüßt. Der angegebene Zuckergehalt muss daher aus dem Tomatenmark stammen. Wirbt der Hersteller mit der Angabe „60 % weniger Zucker“ bedeutet dies, dass das Produkt weniger Tomatenmark enthält als der 30 Prozent zuckerreduzierte Ketchup. Ein einfacher Vergleich der Menge an Tomatenmark ist jedoch nicht möglich, denn die Hersteller kennzeichnen die Zutat Tomatenmark unterschiedlich. Einmal steht einfach konzentriertes Tomatenmark und im anderen Fall zweifach konzentriertes Tomatenmark im Zutatenverzeichnis. Dazu kommt, dass sich laut Nährwertangaben die Zuckergehalte nur minimal unterscheiden. 
Der Hersteller sollte außerdem die Zutat Tomatenmark zum Vergleichen der Produkte einheitlich kennzeichnen. Zudem sollten die unterschiedlichen nährwertbezogenen Angaben für Käufer:innen verständlich und nachvollziehbar sein. 

Auf dem Foto ist sowohl die alte Ketchup Version als auch die neue abgebildet. Die neue Version glänzt mit weniger Tomatenmark. Dafür enthält es einen Haufen Wasser und Verdickungsmittel. Vielleicht sollte der Slogan lauten „Jetzt mit weniger Tomatenmark als herkömmlicher Ketchup“ ;-) Ein absolutes Unding.
Verbraucher aus Laubach vom 22.05.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

In beiden Ketchups hat der Hersteller den üblicherweise zugesetzten Zucker vollständig durch Süßstoffe ersetzt. Eine weitere Verminderung des Zuckergehalts ist daher nur durch weniger Tomatenmark möglich. Das können Verbraucher:innen jedoch mit der vorhandenen Kennzeichnung nicht nachvollziehen. Innerhalb einer Produktkategorie sollten Hersteller Zutaten und Nährwerte einheitlich kennzeichnen.

Darum geht’s:

Lidl bietet „Kania Tomaten Ketchup Der Leichte“ in der Variante „30 % weniger Zucker“ und „60 % weniger Zucker“ an. 
Auf der Rückseite steht jeweils die Bezeichnung „Tomatenketchup mit Süßungsmitteln.“ Die Variante mit „30 % weniger Zucker“ enthält laut Zutatenliste 80 Prozent einfach konzentriertes Tomatenmark. Der Zuckergehalt liegt bei 5,2 Gramm pro 100 Milliliter.
Die Zutatenliste des Produktes mit „60 % weniger Zucker“ beginnt mit Wasser und führt an zweiter Stelle 30 Prozent doppelt konzentriertes Tomatenmark auf. Die Nährwerte beziehen sich auf 100 Gramm und liegen für Zucker bei 4,2 Gramm.
Ein Vergleich der Kennzeichnung der beiden Produkte zeigt: Tomatenmark liegt in unterschiedlichen Konzentrationen – einfach und doppelt – vor. Die Nährwerttabellen beziehen sich einmal auf das Gewicht und im anderen Fall auf das Volumen. 

Das ist geregelt:

Die EU-Health-Claims-Verordnung regelt nährwertbezogene Angaben. Danach ist die Angabe „zuckerreduziert“ nur zulässig, wenn ein Nährstoff um mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert wurde. Dabei ist ein Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie zulässig – in diesem Fall Ketchup. Außerdem soll der Vergleich immer mehrere dieser Lebensmittel berücksichtigen. 
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind der Brennwert und Nährwertmengen je 100 Gramm oder 100 Milliliter anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beide Produkte enthalten im Vergleich zu herkömmlichem Tomatenketchup keinen zugesetzten Zucker, sondern Süßungsmittel. Der in der Nährwerttabelle angegebene Zucker stammt daher aus Tomatenmark. Ein Unterschied im Zuckergehalt kann bei den beiden Ketchups nur durch die Menge an Tomatenmark erzielt werden – das allerdings die wertgebende Zutat ist. 
Ein Vergleich der Menge für Tomatenmark ist mit der vorliegenden Kennzeichnung jedoch schlecht möglich: Ein Hersteller kennzeichnet einfach konzentriertes Tomatenmark, während der andere Produzent doppelt konzentriertes Tomatenmark kennzeichnet. Irritierend ist zudem, dass sich der Ketchup, der mit „60 % weniger Zucker“ im Zuckergehalt wirbt, kaum von dem Ketchup mit „30 % weniger Zucker“ unterscheidet. Laut Nährwertkennzeichnung hat er lediglich ein Gramm Zucker weniger. Aus gesundheitlicher Sicht bringt das keinen Nutzen, erst recht nicht, wenn der Unterschied auf einem geringeren Anteil an Tomatenmark beruht.
Hinzu kommt, dass sich die Nährwerte auf verschiedene Bezugsgrößen beziehen: Einmal auf 100 Gramm und einmal 100 Milliliter Tomatenketchup sind bei kleinen Mengen nicht unmittelbar vergleichbar. Die unterschiedliche Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten bei zwei Ketchups eines Anbieters ist weder klar noch transparent.

Fazit:

Lidl sollte dafür sorgen, dass ihre Hersteller von Tomatenketchup Tomatenmark als Zutat zur besseren Vergleichbarkeit einheitlich kennzeichnen. Zudem sollten die unterschiedlichen nährwertbezogenen Angaben für Käufer:innen verständlich und nachvollziehbar sein.

Stellungnahme der Lidl Stiftung & Co. KG, Neckarsulm

Kurzfassung:

Beim Lieferantenwechsel wurde auf eine einwandfreie Qualität geachtet. Gemäß der üblichen Verkehrsauffassung beträgt die Tomatentrockensubstanz 7 %, dieser Wert wird eingehalten.
Das Produkt weist eine optimale Sensorik mit adäquaten Zucker- und Salzgehalten auf. Zukünftig werden die Nährwerte auf Milliliter bezogen.
Es liegt keine Irreführung vor, da alle Angaben lebensmittelrechtlich korrekt sind.