„Kalbsleber“ beworben, aber nur 5 Prozent enthalten
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Bei der Streichwurst springt der Hinweis „Kalbsleber“ ins Auge. Tatsächlich enthält die Streichwurst 25 Prozent Schweineleber. Nur 5 Prozent stammen vom Kalb.
Die Firma sollte nicht prominent auf Kalbsleber hinweisen, wenn die Leber überwiegend vom Schwein stammt.
Beschwerde
„Kalbsleber“: Als ich die Zutatenangabe zu Hause beim Abendessen zufällig las und dort 5 % Kalbsleber, 25 % Schweineleber und 46 % Schweinefleisch stand, fühlte ich mich um die Kalbsleber betrogen, denn Kalb ist kein Schwein!
Verbraucherin aus Hamburg vom 21.03.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass die Wurst überwiegend Schweineleber statt der beworbenen Kalbsleber enthält, passt nicht zusammen.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Wurst steht fett gedruckt „Kalbsleber“. Deutlich kleiner der Schriftzug „Streichwurst“. Auf dem Etikett finden sich mehrere Hinweise auf Österreich als Herkunftsland.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Streichwurst mit Kalbsleber, gekocht“. An erster Stelle der Zutatenliste steht Schweinefleisch mit 46 Prozent, gefolgt von Schweinleber mit 25 Prozent. Der Anteil für Kalbsleber liegt bei 5 Prozent.
Nach Informationen zu Allergenen und zum Verzehr steht der Hinweis „Entspricht dem österreichischen Codex“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art, Identität und Eigenschaften von Lebensmitteln.
Entsprechend den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs wird die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ für eine Leberwurst verwendet, deren Leberanteil zu über 50 Prozent vom Kalb- oder Jungrind stammt. Der Rest kann Schweineleber sein.
Der Fleischanteil in der Leberwurst kann aus Schweinefleisch und/oder Rind- beziehungsweise Kalbfleisch bestehen.
Nach dem österreichischen Lebensmittelbuch enthält eine Streichwurst mit Zusatz der namensgebenden Tierart, beispielsweise eine Kalbsleberstreichwurst, mindestens 30 Prozent Leber, davon mindestens 5 Prozent Leber von der genannten Tierart.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass in der Streichwurst ein Vielfaches an Schweineleber gegenüber der beworbenen Kalbsleber steckt, ist bei dem Produkt nicht zu erwarten. So sehen auch die Leitsätze für eine Kalbsleberwurst vor, dass der Leberanteil von Kalb oder Jungrind über 50 Prozent liegt. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.
Wenig aussagekräftig ist der versteckte Hinweis zu dem „österreichischen Codex“. Wenn die Wurst in Deutschland verkauft wird, sollte sie der hier geltenden Verkehrsauffassung entsprechen, die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben ist.
Fazit:
Die Firma sollte nicht prominent auf Kalbsleber hinweisen, wenn die Leber überwiegend vom Schwein stammt.
Stellungnahme der Messner - die Wurstpioniere, A-Stainz
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 08.04.2025 liegt keine Antwort vor.