Das ärgert beim Einkauf:

Die Abbildungen lassen Fleisch in den Instantgerichten erwarten

Meishi Instantnudeln „Beef Flavour“ und „Chicken Flavour“ enthalten keinerlei Fleisch, obwohl die Schauseiten Gerichte mit Rind- und Hühnerfleisch abbilden.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Meishi Insantnudeln werden beispielweise in den Varianten „Beef Flavour“ und „Chicken Flavour“ angeboten. Auf den Schau- und Becherseiten sind die Gerichte mit Fleischstückchen und einem sehr klein gedruckten Hinweis „Serviervorschlag“ abgebildet. Weiterhin hebt der Anbieter den Namensbestandteil „Beef“ beziehungsweise „Chicken“ besonders hervor. Dass die Gerichte gar keine Bestandteile vom Rind oder Huhn enthalten, lässt sich erst an den Zutatenlisten erkennen. Für den Fleischgeschmack sorgen Zutaten wie Geschmacksverstärker, Aroma und Hefeextrakt. 
Der Anbieter sollte kein Rind- oder Hühnerfleisch abbilden, wenn kein Fleisch enthalten ist.

Ich habe das Meishi Instantnudel-Produkt Beef Flavour gekauft, da ich von der lecker aussehenden Abbildung auf dem Becherdeckel angesprochen wurde. Dort sind Rindfleischstückchen abgebildet. Daneben sah ich außerdem die Abbildung, wonach der Becherinhalt lediglich noch mit heißem Wasser aufgefüllt werden muss und nach 5 Minuten das Nudelgericht fertig ist. Ich habe deshalb erwartet, dass in diesem Meishi Produkt tatsächlich auch Rindfleisch enthalten ist.

Erst bei der Zubereitung zu Hause nach Öffnung der Packung fiel mir auf, dass neben den Instantnudeln nur noch zwei kleine Beutel enthalten waren, in denen jedoch keine getrockneten Rindfleischstückchen enthalten waren! Ein kleiner Beutel war durchsichtig und mit einer braunen Flüssigkeit gefüllt. Der andere kleine Beutel war beschriftet mit „Beef Flavour, Rindfleischgeschmack“.
Ich schaute mir daraufhin noch einmal den Becher genauer an. Im Zutatenverzeichnis wird kein Rindfleisch erwähnt.
Mir fiel auch noch die sehr klein gedruckte Angabe „Serviervorschlag“ auf. Dies empfinde ich jedoch als grobe Verbrauchertäuschung. Ich denke, jeder Verbraucher und nicht nur ich geht davon aus, dass man Instantnudelgerichte schnell und ohne Notwendigkeit, weitere Zutaten zuzufügen, zubereiten und essen kann. Auch auf dem Becherrand steht groß:
„Zubereitung: 1. Deckel öffnen und alle Beutelinhalte in die Schüssel geben. 2. Mit 400 ml kochendem Wasser übergießen und zugedeckt mind. 5 Min. ziehen lassen. 3. Umrühren – fertig“. Davon, dass Rindfleischstückchen dem Nudelgericht zugefügt werden sollen, ist nirgendwo die Rede!.
Verbraucher aus Kulmbach vom 08.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es ist gegenüber Kaufinteressierten nicht fair, wenn eine Verpackung ein Fertiggericht mit Fleisch abbildet, obwohl dieses nicht enthalten ist. 

Darum geht’s:

Die Wünsche Handelsgesellschaft bietet unter der Marke „Meishi“ Instantnudeln an, beispielsweise „Instantnudeln Beef Flavour“ und „Instantnudeln Chicken Flavour“. Bei der Variante „Beef Flavour“ hebt der Anbieter den Namensbestandteil „Beef“ durch die Schriftgröße und den Fettdruck hervor. Die englische Hinweis „Flavour“ auf „Geschmack“ erfolgt in deutlich kleinerer Schrift. Neben dem Produktnamen findet sich zusätzlich eine Zeichnung eines Rindes. Weiterhin zeigen die Schau- und Becherseite das zubereitete Nudelgericht in einer Schale. Neben grünen Gemüsestückchen sind dort auch Fleischstückchen zu sehen. In kleiner Schrift erfolgt ein Hinweis „Serviervorschlag“.
Laut Angaben auf der Becherseite handelt es sich um „Instant Nudeln mit Rindfleischgeschmack“. Laut Zubereitungshinweis sollen die Inhalte lediglich mit kochendem Wasser übergossen werden. Die Zutatenlisten der Komponenten Nudeln, Würzmischung und Würzöl führen kein „Rind“ auf. Die Würzmischung enthält unter anderem Geschmacksverstärker, Aroma, Hefeextrakt und hydrolysiertes Pflanzenprotein.
Dasselbe gilt analog für die Variante „Chicken Flavour“. Auch hier bildet der Anbieter ein Gericht mit Fleisch ab, die Zutatenliste führt „Huhn“ jedoch nicht auf.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die sichtbaren Fleischstückchen passen nicht zu Fertiggerichten, die Aroma und Geschmacksverstärker enthalten. Die Hinweise „Serviervorschlag“ sind kaum erkennbar und zudem abwegig: Menschen, die ein 5-Minuten-Fertiggericht kaufen, werden nicht gleichzeitig Fleisch kochen, um das Gericht damit zu „servieren“. Auch der Zubereitungshinweis deutet nicht darauf hin, dass Fleisch als Zutat zu ergänzen ist. Aus der Gestaltung der Verpackungen sollte klar hervorgehen, dass Meishi Instantnudeln „Beef Flavour“ und „Chicken Flavour“ kein Fleisch enthalten. 

Fazit:

Der Anbieter sollte kein Rind- oder Hühnerfleisch abbilden, wenn kein Fleisch enthalten ist.

Stellungnahme der Wünsche Handelsgesellschaft International mbH & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 31.07.2025 liegt bisher keine Antwort vor.