So haben Hersteller reagiert:

Honig-Lebkuchen nun mit vollständiger Zutatenliste

Änderung: Die Konditorei Schmerker ergänzt Honig in der Zutatenliste ihrer „Honiglebkuchen“.
Geändert

Die Bezeichnung des Gebäcks als „Honiglebkuchenplatte“ lässt Honig als Zutat erwarten. Tatsächlich standen in der Zutatenliste statt Honig lediglich Zucker und Rübensirup als süßende Zutaten. Die Bezeichnung „Honiglebkuchenplatte“ traf daher auf das Gebäck nicht zu. Die Konditorei Schmerker hat das Etikett korrigiert und Honig in der Zutatenliste ergänzt. Damit entspricht das Produkt den Leitsätzen für Feine Backwaren, die für Honig-Lebkuchen Honig als Zutat mit einer Mindestmenge beschreiben.

Der als Honiglebkuchenplatte verkaufte Lebkuchen, verziert mit 4 halben Mandeln und mit Eiweiß-Spritzglasur, 75-80 Gramm pro Platte, enthält keinen Honig. Beim Verzehr war ich von dem Geschmack des teuren als „Honiglebkuchen“ bezeichneten Gebäcks enttäuscht. Nach dem Durchlesen der Zutatenliste stellte ich fest, dass kein Honig aufgeführt ist. Ich wurde durch die Bezeichnung Honiglebkuchen und den hohen Preis getäuscht, pro Stück 4,20 €.
Verbraucher aus Mörlenbach vom 18.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Bezeichnung „Honiglebkuchenplatte“ passt nicht, da das Produkt keinen Honig enthält. 

Darum geht’s:

Die Konditorei bietet in Folie verpackte und etikettiertes Gebäck mit der Bezeichnung „Honiglebkuchenplatte“ zum Kauf an. In der Zutatenliste tauchen statt Honig als süßende Zutaten nur Zucker und Rübensirup auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für „Feine Backwaren“ regeln den Mindestgehalt an Zutaten, wenn diese in der Bezeichnung oder Aufmachung bestimmter Backwaren vorkommen. Danach müssen bei der Verwendung des Begriffes „Honig“ mindestens 50 Prozent der enthaltenen Zuckerarten aus dem zugesetzten Honig stammen. Dies gilt für Honig-Lebkuchen, die auch Honigkuchen genannt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der Bezeichnung „Honiglebkuchenplatte“ können Verbraucher:innen Honig als süßende Zutat in einer wertgebenden Menge erwarten.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auf dem Etikett nur ein Stückpreis steht. Verbraucher:innen erfahren weder, welche Menge an Lebkuchen sie für ihr Geld bekommen noch wie hoch der Grundpreis je Kilogramm Gebäck ist.

Fazit:

Die Konditorei Schmerker sollte Honig für ihre „Honiglebkuchenplatte“ verwenden oder auf diese Bezeichnung verzichten.

Stellungnahme Café Konditorei Schmerker, Lampertheim

Beim Erstellen des Produktetikettes ist bei der Aufzählung der Zutaten fälschlicherweise der Honig vergessen worden. Dies wurde nach Bekanntwerden von uns sofort korrigiert. Ebenso wurde die Anregung das Füllgewicht sowie den Grundpreis je Kilogramm anzugeben sofort umgesetzt. Es handelt sich aus unserer Sicht hierbei nicht um eine Täuschung, sondern lediglich um einen Fehler der Etikettierung.

Ergebnis

Die Konditorei Schmerker hat das Rückenetikett korrigiert. Honig taucht nun in der Zutatenliste auf. Auch die Nettofüllmenge und der Grundpreis stehen jetzt auf dem Etikett. Allerdings bezieht sich der angegebene Grundpreis auf 100 Gramm und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf ein Kilogramm.