Das ärgert beim Einkauf:

Hohes C Energy Water Orange Maracuja

Das „Energy Water“ enthält weniger Koffein als erwartet und andere Früchte als abgebildet.
getaeuscht

Das „Energy Water“, die Werbeaussagen sowie die abgebildeten Früchte Orange und Maracuja passen nicht zu den verwendeten Zutaten. „Energy Water“ vermittelt einen Koffeingehalt vergleichbar einem „Energy Drink“. Außerdem lassen die Abbildungen Orange und Maracuja erwarten, diese sind aber nur in Form von Aromen aus den genannten Früchten enthalten. Stattdessen tauchen Trauben- und Zitronensaft in der Zutatenliste auf. Dazu kommt, dass die verpflichtenden Angaben wie die Zutatenliste kaum lesbar sind.
Der Anbieter sollte auf „Energy“ im Produktnamen verzichten und deutlich auf die Aromatisierung mit Orange und Maracuja hinweisen. Zudem sollte er verpflichtende Angaben lesbar darstellen.

Orange und Maracuja sind nicht enthalten, obwohl sie sehr echt und dominant abgebildet sind. Dafür ist Zitrone und Traube enthalten. Das finde ich absolut täuschend.
Bei „Energy“ denke ich immer an einen Energydrink mit Coffein und nicht an Vitamin B und Guarana und sonst nix.
Super schwer lesbar (weiße Schrift auf durchsichtigem Grund).
Verbraucherin aus Freising vom 16.05.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Energy Water“ vermittelt einen Koffeingehalt vergleichbar einem „Energy Drink“. Und anders als erwartet enthält das Erfrischungsgetränk geringe Mengen Trauben- und Zitronensaft statt der abgebildeten Orange und Maracuja. Außerdem sind verpflichtende Angaben wie Zutaten und Nährwerte in weißer Schrift vor transparentem Hintergrund kaum lesbar.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Getränkeflasche steht in großen Buchstaben „Energy Water“ und in kleinerer Schrift „mit B-Vitaminen + Guarana“. Die Abbildung zeigt Orangenscheiben und Maracuja, rechts davon ist der Schriftzug „Orange Maracuja“ zu lesen. Das Wort „Geschmack“ steht in kleinerer und weißer Schrift darunter. 
Auf der Seite wirbt der Anbieter gut lesbar mit „Functional Water“ und „B-Vitamine und Guarana tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.“ Die folgende Nährwerttabelle in weißer Schrift ist ohne Hilfsmittel nicht lesbar. 
Weitere Pflichtangaben wie Bezeichnung und Zutatenliste sind ebenfalls in weißer Schrift gedruckt. Vor einem dunklen Hintergrund ist die Bezeichnung lesbar: 
„Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Orange-Maracuja-Geschmack mit Trauben- und Zitronensaft aus Trauben- und Zitronensaftkonzentrat, Guaranaextrakt, angereichert mit Vitamin C, B6 und B12.“
Außer natürlichem Mineralwasser, Trauben- und Zitronensaft enthält das Getränk weitere Zutaten wie Orange-Mandarinen-Extrakt, natürliches Maracuja-Aroma, natürliche Aromen und Aroma: Koffein.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen verpflichtende Informationen wie Zutaten und Nährwerte gut lesbar sein.
Nach der LMIV ist bei bestimmten Getränken ab einer Menge von 150 Milligramm pro Liter unter anderem der Koffeingehalt zu kennzeichnen.

Die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung unterscheidet koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit maximal 320 Milligramm pro Liter von „Energydrinks“. Diese enthalten zusätzlich einen oder mehrere der drei Stoffe Taurin, Inosit und Glucuronolacton mit jeweils festgelegter Höchstmenge. 

Nach der Health-Claims Verordnung (HCVO) sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der HCVO entsprechen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs steht: Werden Zutaten bildlich dargestellt, steht dies nicht im Widerspruch zur Zu-sammensetzung oder zur sensorischen Beschaffenheit des Erzeugnisses.
Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen ver-wendet, aber ausschließlich Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack” oder „mit …-Aroma” kenntlich gemacht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Energy Water“ vermittelt einen Koffeingehalt vergleichbar einem „Energy Drink“. Da Koffein nicht deklariert ist, müsste der Gehalt unter 150 Milligramm pro Liter liegen, was etwa der Hälfte eines handelsüblichen Energydrinks entspricht. 
Außerdem lässt die Gestaltung der Schauseite mit Orange und Maracuja als Geschmacksrichtung weder Traubensaft noch Zitronensaft als Zutaten für das Getränk erwarten. Verbraucher:innen können zumindest geringe Mengen Saft aus den abgebildeten Früchten erwarten statt aus Traube und Zitrone. 
Des Weiteren sind zahlreiche Angaben darunter auch Zutatenliste und Nährwerttabelle aufgrund des fehlenden Kontrastes kaum lesbar.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf „Energy“ im Produktnamen verzichten und deutlich auf die Aromatisierung mit  Orange und Maracuja hinweisen. Zudem sollte er verpflichtende Angaben lesbar darstellen.

Stellungnahme der Eckes-Granini Deutschland GmbH, Nieder-Olm

Kurzfassung:

Durch die Sortenbezeichnung „Orange Maracuja Geschmack“ und die dargestellten Früchte kann die Geschmacksrichtung unseres Energy Waters schnell erfasst werden. Die Sorte enthält das Wort „Energy” im Namen, da sie neben den energiefördernden Vitaminen B6 und B12 auch einen geringen Anteil an koffeinhaltigem Guaranaextrakt enthält. Der Koffeingehalt liegt unter 150 mg/l und muss nach gesetzlicher Vorgabe nicht angegeben werden.