Wie ist die Höchstmenge für Koffein in Erfrischungsgetränken?
Frage
Wie erkenne ich den Koffeingehalt in Erfrischungsgetränken? Und wie hoch darf der Gehalt an Koffein maximal sein?
Verbraucher:in aus Trier
Antwort
Bei Erfrischungsgetränken, die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthalten, muss der Koffeingehalt auf dem Etikett stehen. Die gesetzliche Höchstmenge liegt bei 320 Milligramm pro Liter.
Getränke mit mehr als 150 Milligramm pro Liter müssen den Hinweis tragen: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“. In Klammern muss der Koffeingehalt in Milligramm pro 100 Millilitern angegeben werden.
Die Regelungen für den Koffeingehalt gelten nicht für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke auf der Grundlage von Kaffee oder Tee, wenn „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung steht. Das ist beispielsweise bei Eistee der Fall.
Cola-Getränke enthalten meist etwa 100 Milligramm Koffein pro Liter. Der Koffeingehalt muss daher nicht besonders gekennzeichnet werden. Energydrinks, die in der Regel die maximalen 320 Milligramm pro Liter enthalten, tragen einen Warnhinweis.
Sogenannte Energy-Shots sind konzentrierte Energydrinks und enthalten oft mehr als 320 Milligramm Koffein pro Liter. Sie werden von den Herstellern als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und fallen daher nicht unter die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung. Sie dürfen nur mit einer Verzehrempfehlung verkauft werden, meist eine Portion am Tag.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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Kommentare
Guten Abend,
mir ist aufgefallen, dass Getränke, wie z.B. Energy Drinks, im Handel nur 30 g/100ml Koffein enthalten, obwohl die Obergrenze 32 g/ 100 ml ist. Warum erhöhen Sie nicht Ihren Gehalt auf 32? Gesetzlich ist das ja konform
Die gesetzliche Höchstmenge liegt bei 32 Milligramm Koffein pro 100 Milliliter. Hersteller können die Rezeptur aber frei gestalten, also auch weniger Koffein bzw. koffeinhaltige Zutaten verwenden. Fragen Sie am besten direkt beim Hersteller nach.
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