Enttäuschend: Kaum Käse im Käse Dip
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Burgerking stellt im Produktnamen „Chili Cheese Dip“ Käse als Bestandteil der Soße heraus. Laut Zutatenliste, die in einer Tabelle auf Burgerking.de aufgeführt ist, enthält der Dip insgesamt 14 Zutaten. Darin taucht Käse an neunter Stelle mit einer Minimenge von 1,8 Prozent in Form von Pulver“ auf.
Burger King sollte den Käseanteil direkt beim Namen „Chili Cheese Dip“ auf der Verpackung und beim Online-Angebot kennzeichnen.
Beschwerde
Ich bin etwas verwundert, dass so etwas überhaupt erlaubt ist in Deutschland. Folgende Zutaten sind in der Chili Cheese Soße von Burger King enthalten:
Rapsöl, Wasser, Branntweinessig, Glukose-Fruktose-Sirup, Chilipulver (4,2 %), natürliches Aroma (enthält MILCH), EIGELB, modifizierte Stärke, KÄSEpulver (1,8 %), Salz, Säuerungsmittel Milchsäure, Verdickungsmittel Xanthan, schwarzer Pfeffer, Chiliextrakt.
Wie kann es erlaubt sein, eine Soße „Käse Soße“ zu nennen, wenn gerade mal 1,8!!!% Käse drin ist.
Das könnte man durchaus als „Abzocke“ oder „Betrug“ abstempeln.
Wieso gelten diese Regeln nicht für die Lebensmittelindustrie?
Verbraucher aus Jembke vom 21.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
1,8 Prozent Käsepulver ist enttäuschend wenig, wenn der Produktname „Chili Cheese Dip“ lautet.
Darum geht’s:
Burger King bietet eine Soße namens „Chili Cheese Dip“ an. Auf der Website Burgerking.de öffnet sich beim Anklicken des Links „Mehr Informationen zu Nährwerten Allergenen“ eine Tabelle mit Zutatenlisten der angebotenen Produkte. Unter dem Produktnamen „Chili Cheese Sauce“ ist unter den insgesamt 14 Zutaten die Zutat „Käsepulver (1,8 %)“ an neunter Stelle aufgeführt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass der prozentuale Mengenanteil der Zutaten anzugeben ist, die in der Bezeichnung, durch Bilder oder Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden. Die Angabe der Zutaten im Zutatenverzeichnis muss grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für Zutaten, die weniger als zwei Prozent des Enderzeugnisses ausmachen. Diese können in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen Zutaten aufgezählt werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Chili Cheese Dip“ vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Soße mit Käse: Sie enthält lediglich eine Minimenge von 1,8 Prozent in Form von Käsepulver.
Fazit:
Burger King sollte den Käseanteil direkt beim Namen „Chili Cheese Dip“ auf der Verpackung und beim Online-Angebot kennzeichnen.
Stellungnahme der Burger King Deutschland GmbH, Hannover
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.01.2025 liegt bisher keine Antwort vor.