Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann High Tiger Pudding + Energy*

Unerwartet: Der Pudding hat einen erhöhten Koffeingehalt und eignet sich nicht für alle Menschen.
getaeuscht

Der Warnhinweis, dass es sich bei dem Pudding der Sorte „Vanilla Banana“ um ein koffeinhaltiges Produkt handelt, kommt überraschend. Für Kinder, die sich aufgrund der Gestaltung des Bechers für das Milchprodukt interessieren könnten, ist es jedenfalls nicht geeignet.
Diese Einschränkung sollte der Hersteller bereits deutlich im Hauptsichtfeld klarstellen.

Das Produkt ist für Schwangere, stillende Frauen und Kinder nicht geeignet. 
Es ist zwar ein Warnhinweis aufgedruckt, dieser ist aber viel zu klein. Niemand erwartet, dass ein Pudding nicht für Kinder geeignet sein könnte.
Mein vierjähriger Sohn wurde durch die sehr farbige Verpackung angesprochen. 
Ich habe erst nach dem Verzehr bemerkt, dass er das Produkt gar nicht hätte essen dürfen.
Verbraucherin aus Weimar vom 18.09.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass der Pudding „Vanilla Banana“ unerwartet einen erhöhten Koffeingehalt hat und daher nicht für alle Menschen geeignet ist, erfahren Verbraucher:innen erst beim Lesen des Kleingedruckten. 

Darum geht’s:

Die Firma Ehrmann kennzeichnet auf dem Deckel und einer Becherseite den Produktnamen „High Tiger Pudding + Energy* Vanilla Banana“. Die farbliche Gestaltung des Bechers ist schwarz mit zahlreichen kontrastreichen Elementen, darunter ein comicartiger Tigerkopf. Das Sternchen bei „Energy*“ verweist auf einen kleingedruckten Aufdruck am linken Seitenrand: 
„High Tiger enthält Vitamin B2, Niacin, B6. Diese Vitamine tragen zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.“ Diese Auflösung des Sternchens findet sich auch unterhalb des Produktnamens auf dem Becher wieder. Links davon stehen gut lesbar Angaben wie „no added sugar“, „lactosefree“, „glutenfree“. 
Die Pflichtangaben sind zweisprachig und kleingedruckt auf der Rückseite. Die Bezeichnung lautet dort „Dessert aus 90 % Pudding mit Vanillegeschmack und 10 % Energy Drink Konzentrat (mit Banane, Vitaminen und Süßungsmitteln).“ Das Energy-Drink-Konzentrat enthält unter anderem die koffeinhaltigen Zutaten Guarana- und Grünteeextrakt sowie die Vitamine B2, B6 und Niacin. 
In der sechsten Textzeile von insgesamt vierzehn steht der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt (Koffeingehalt 28 mg/ 100 g). Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen. In moderaten Mengen konsumieren.“
An andere Stelle auf dem Becher wird der Text wiederholt – umgeben von Werbeangaben. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach der LMIV müssen feste Lebensmittel, denen zu physiologischen Zwecken Koffein zugesetzt wurde, den folgenden Pflichthinweis im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Lebensmittels tragen: 
„Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen.“
Auf diesen Hinweis muss die Angabe des Koffeingehaltes in Milligramm je 100 Gramm folgen.
Der Claim „trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ ist in der Health-Claim-Verordnung (HCVO) für Vitamin B2, Niacin und Vitamin B6 zugelassen.  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Milchprodukt wie Pudding und der Geschmacksrichtung „Vanille Banana“ müssen Verbraucher:innen nicht mit einem erhöhten Koffeingehalt rechnen. Insbesondere die Ansicht des Deckels und die farbliche Gestaltung des Milchprodukts sprechen aus unserer Sicht auch Kinder an. Die Auflösung des Sternchens verweist auf die enthaltenen Vitamine und ihren Beitrag zum normalen Energiestoffwechsel. Selbst wenn Käufer:innen das Sternchen und die Erklärung wahrnehmen, besteht aus unserer Sicht kein Anlass nach einem möglichen Hinweis auf Koffein auf dem Becher zu suchen. 
Dass der Pudding eine relevante Menge Koffein durch Zutaten wie Guarana- und Grünteeextrakt enthält, geht aus unserer Sicht in der Fülle der deutlich besser wahrnehmbaren Werbehinweise auf der Verpackung unter.
Die Aufmachung des Produktes lässt insgesamt keine Einschränkung für den Verzehr durch bestimmte Menschen erwarten, insbesondere nicht für Kinder. Da ein erhöhter Koffeingehalt – unabhängig von der Koffeinquelle – für bestimmte Verbrauchergruppen bedenklich ist, halten wir einen auf den ersten Blick sichtbaren Hinweis für erforderlich. 

Fazit:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte bei einem Milchprodukt wie Pudding der Warnhinweis auf den erhöhten Koffeingehalt bereits im Hauptsichtfeld stehen.

Stellungnahme der Ehrmann GmbH, Oberschönegg im Allgäu

Kurzfassung:

Zweifellos sind uns Sicherheit und eindeutige Kennzeichnung unserer Produkte besonders wichtig. Auf dem o.g. Produkt sind der Koffeinhinweis und die Bezeichnung „Energy“ mehrfach vorhanden, damit die Angaben aus allen Ansichten erkennbar sind. Für die geschehene Situation entschuldigen wir uns und möchten sie zukünftig verhindern. Aufmachung und Deklaration werden verbraucherfreundlicher gestaltet.

Ergebnis

Zukünftig soll laut Ehrmann das Produkt besser als Energy-Produkt mit Koffeingehalt erkennbar sein.