Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann High Protein Grieß Pudding Natur

Der Produktname „Grieß Pudding“ weist auf einen traditionellen Pudding mit Weizengrieß hin und nicht auf ein Dessert mit Reisgrieß.
getaeuscht

Der Produktname „Grießpudding“ lässt eine Zusammensetzung mit üblicherweise verwendetem Weizengrießerwarten. Stattdessen steckt Reisgrieß im Pudding, was nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Der Hinweis „glutenfrei“ auf dem Deckel reicht aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht aus, um eindeutig über die vom Üblichen abweichende Zusammensetzung zu informieren. 
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass es ein Grießpudding mit Reisgrieß ist.

Ich mag Grießpudding und deswegen, als ich das Produkt gesehen habe, wollte ich es gleich probieren. Groß zu sehen auf der Verpackung ist „High Protein GRIESS PUDDING“. Als ich es zuhause verkostet habe, habe ich gemerkt, dass es nicht so geschmeckt hat wie erwartet.

Der Grund steht auf der Verpackung aber viel kleiner geschrieben: „mit glutenfreiem Reisgrieß“. Die Bezeichnung ist: „Grieß-Protein-Pudding mit Süßungsmitteln“. Ich war enttäuscht. Nach der riesigen Schrift „Grießpudding“ vorne, hätte ich Grießpudding erwartet (aus Hartweizengrieß), und nicht Reisgrieß, was ein komplett anderes Mundgefühl hat. Ich finde es doof. An der Grenze der irreführenden Bezeichnung.
Verbraucher aus Berlin vom 30.01.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Grießpudding“ lässt eine andere Zusammensetzung erwarten: Statt Weizengrieß steckt Reisgrieß im Pudding, was nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Darum geht’s:

Auf dem Deckel und der Schauseite des Bechers steht fettgedruckt „Grießpudding“. Weitere Angaben sind „High Protein“, „Natur“ und „glutenfrei“. Auf der Becherseite findet sich rechts von der Abbildung der Hinweis „mit glutenfreiem Reisgrieß“. Die Bezeichnung lautet „Grieß-Protein-Pudding. Mit Süßungsmitteln.“ Das Produkt enthält 5,1 Prozent Reisgrieß.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Puddings und anderen süßen Desserts wird Grießpudding unter anderem üblicherweise mit Milch und Weizengrieß hergestellt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei „Grießpudding“ können Verbraucher:innen mit einem Dessert rechnen, das üblicherweise mit Weizengrieß hergestellt wird. So ist es auch in den Leitsätzen für Puddinge definiert. Auch wenn der Hinweis „glutenfrei“ auf dem Deckel steht, ist dies in erster Linie eine Information für Verbraucher:innen über den Glutengehalt. Sie erfahren jedoch nicht, dass Ehrmann anstelle von Weizengrieß Reisgrieß verwendet. Dies ist erst bei genauem Betrachten des Bechers zu erkennen. 
Unabhängig davon sind inzwischen als „glutenfrei“ gekennzeichnete Lebensmittel auf dem Markt, die Weizen, beispielsweise glutenfreie Weizenstärke, enthalten.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass es sich um einen Grießpudding mit Reisgrieß handelt.

Stellungnahme der Ehrmann SE, Oberschönegg

Kurzfassung:

Wir weisen auf dem Becher neben der Abbildung groß darauf hin, dass das Produkt mit glutenfreiem Reisgrieß hergestellt ist, um eben solche Missverständnisse zu vermeiden. Auch der Hinweis „Glutenfrei“ auf der Platine weist darauf hin, dass kein glutenhaltiger Weizen verwendet wurde. In der Zutatenliste ist zudem klar ersichtlich, dass Reisgrieß enthalten ist. Aus diesem Grund sehen wir Verbraucher umfassend über die Produktzusammensetzung informiert.