Edeka knüpft Angebotspreise im Kleingedruckten an mehrere Voraussetzungen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Edeka bietet im Angebotsprospekt der Kalenderwoche 32 Haferdrinks zum App-Preis für 1,59 Euro je Liter mit 27 Prozent Rabatt an. Das klingt auf den ersten Blick verlockend. Dass es den Rabatt aber nur in den Edeka Märkten gibt, die das spezielle Treueprogramm „Genuss+“ nutzen, erfährt nur, wer die Fußnote wahrnimmt und den ganzen Text durchliest. Denn am Anfang der Fußnote heißt die Bedingung für den Rabatt „bei Einsatz der Edeka App und Auswahl des Lieblingsmarktes“. Wer denkt „das mache ich“ und nicht weiterliest, übersieht, dass Edeka eine Zeile darunter einschränkt „Nur in teilnehmenden Märkten mit „Genuss+ Funktion“. Dass alle Kaufinteressierten das Edeka Treueprogramm „Genuss+“ als Funktion der Edeka App kennen und wissen, ob ihr Lieblingsmarkt nebenan die Funktion anbietet, ist außerdem zweifelhaft.
Edeka sollte bei der Werbung mit Angebotspreisen für App-Nutzer:innen für mehr Transparenz sorgen: Die Rabattbedingungen sollten auf den ersten Blick leicht wahrnehmbar, ohne Widersprüche und verständlich sein.
Beschwerde
Ich war soeben in meinem nächstgelegenen Edeka Center Markt.
Dort habe ich den Artikel Oatly Hafer Barista erworben – laut Prospekt beim Scannen der App zum Preis von 1,59 €. Berechnet wurden mir an der Kasse 1,79 €. Meiner anschließenden Reklamation und Rückforderung des zu viel gezahlten Preises wurde zwar stattgegeben. Dennoch habe ich im Prospekt doch noch einmal verifizieren wollen, warum mir der „App-Preis“ trotz scannen des entsprechenden QR-Codes anfangs nicht gewährt wurde. Dort finde ich im Kleingedruckten (hier nur wirklich in der Vergrößerung lesbar) „Nur in teilnehmenden Märkten mit Genuss+ Funktion.“
Das klingt wie der Rabattspruch „10 % auf alles – nur nicht auf Tiernahrung“. Sorry, aber woher soll ich (vorher) wissen, ob der Markt ein Markt mit Genuss+ Funktion ist. Ich erwarte, dass ein Produkt, das in der Werbung angepriesen wird, auch so – meinetwegen mit Scannen der App – verkauft wird. Und nicht an der Kasse „ätsch bätsch, bei uns bekommen Sie keinen App-Preis“.
Edeka mag ja Lebensmittel lieben – den Kunden sicher nicht. Ich bin hochgradig enttäuscht und werde die Edeka-Kette nicht mehr betreten.
Verbraucher aus Darmstadt vom 05.08.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass App-Preise bei Edeka auch für Menschen mit Edeka App nicht in allen Filialen gelten, ist im Angebotsprospekt vom 04.-09.08.2025 kaum zu erkennen und schwer verständlich.
Darum geht’s:
Im Wochenprospekt vom 04.-09.08.2025 bietet Edeka verschiedene Lebensmittel mit zwei unterschiedlichen Rabatten an, darunter 1 Liter Packungen Haferdrink von Oatly. Die Preisangaben lauten „App-Preis¹ mind. 27 %* 1,59“ und „mind. 18 %* 1,79“. Am unteren Rand der Prospektseite stehen die Erläuterungen der Fußnoten in sehr kleiner Schrift.
Die Fußnote 1 hinter „App Preis“ ist aufgelöst mit „¹Angebot gültig bei Einsatz der Edeka App und Auswahl des Lieblingsmarktes. Nicht mit anderen Aktionen oder Bar-Rabatt-Coupons kombinierbar. Nur in teilnehmenden Märkten mit Genuss+ Funktion: https//www.edeka .de/suedwest/edeka-app/maerkte/“.
Die Erklärung zum Sternchen hinter „mind. 27 %“ lautet „*Niedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage: Mövenpick: 0,99, Kerrygold: 5,99, Emmi: 2,29, Oatly: 2,19, Bio-Heumilch: 1,89, Bio-Eier: 3,49, Andechser: 2,09, Actimal: 2,22“.
Das ist geregelt:
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sein. Die Anbietenden müssen für verpackte Lebensmittel, die sie nach Gewicht oder Volumen verkaufen, den Gesamt- und Grundpreis pro Kilogramm oder Liter angeben.
Angaben über Preise müssen außerdem den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.
Wollen die Unternehmen mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Dass die Preisermäßigung auch gegenüber dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage zu berechnen ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2024 klargestellt.
So sieht's die Verbraucherzentrale:
Mehr Transparenz und Kundennähe gefordert: Angebotspreise, die nur in bestimmten Edeka Filialen gelten, müssen deutlich als solche zu erkennen sein. Dies ist bei den Hinweisen im vorliegenden Prospekt nicht der Fall. Zum einen ist die Angabe in klitzekleiner Schrift in Fußnoten grundsätzlich schlecht wahrzunehmen. Zum anderen führt hier –bewusst oder unbewusst – der Hinweis „bei Auswahl des Lieblingsmarktes“ in die Irre. Denn App-Nutzer:innen bekommen gerade keinen Rabatt, wenn der Lieblingsmarkt um die Ecke das Treueprogramm nicht anbietet.
Über die Kritik des Verbrauchers hinaus sind der Redaktion von Lebensmittelklarheit weitere Mängel bei den Preisangaben aufgefallen:
- Auf welchen Preis sich der prozentuale Preisnachlass bezieht, ist nicht direkt zu erkennen. Lediglich über einen Sternchenhinweis am unteren Seitenrand können Verbraucher:innen erfahren, dass sich die Ersparnis auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. Das ist nicht verbraucherfreundlich.
- Was der Hinweis „mind.“ vor der prozentualen Ersparnis bedeuten soll, ist nicht erklärt. Die angegebenen Ersparnisse sind genau 18 und 27 Prozent gegenüber dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage von 2,19 €. Die Ersparnis gegenüber vermeintlich höheren Preisen anzugeben, ist nicht erlaubt. Aber nur dies kann mit „mind.“ gemeint sein. Das widerspricht der Vorgabe der Preisangabenverordnung nach Preisklarheit.
Fazit:
Edeka sollte bei der Werbung mit Angebotspreisen für App-Nutzer:innen für mehr Transparenz sorgen: Die Rabattbedingungen sollten auf den ersten Blick leicht wahrnehmbar, ohne Widersprüche und verständlich sein.
Stellungnahme der Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 13.08.2025 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.
Ergebnis
Edeka hat im August 2025 das Treueprogramm „Genuss+“ eingestellt, bietet jedoch weiterhin für Nutzer:innen der Edeka-App spezielle App-Preise an. Lebensmittelklarheit hat sich den Angebotsprospekt vom 06.-11.10.2025 angeschaut. Die Erläuterungen der Preise mittels Fußnoten sind unverändert.