So haben Hersteller reagiert:

Die Imkerei Gregas korrigiert Online-Werbung für „Kinderhonig“

Änderung: Der Anbieter stellte seinen „farbigen Honig“ insgesamt positiv für die Ernährung und Gesundheit der Kinder dar. Die kritisierten Aussagen hat er entfernt.
Geändert

Die Imkerei bewarb ihren Honig, der mit Zutaten wie Spirulina blau oder Erdbeere gefärbt ist, als „Kinderhonig“ und als „natürliche und gesunde Ernährung“ für Kinder. Trotz des hohen Zuckergehaltes stellte der Anbieter zahlreiche positive Eigenschaften der Produkte mit den ansprechenden Motiven für die Kinderernährung heraus. Dazu zählte auch der Hinweis auf die Weltgesundheitsorganisation.
Der Anbieter hat die Website inzwischen überarbeitet und unter anderem die zahlreiche Verwendung des Begriffes „Kinderhonig“ entfernt.

Ich bin auf die Produkte von Grega‘s Imkerei gestoßen. Es wird u.a. Honig mit Spirulina versetzt und offensiv im Internet als Kinderprodukt beworben. Ist das zulässig?
Verbraucher aus Sachsen vom 15.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Imkerei bewirbt farbigen Honig als „Kinderhonig“ und als „natürliche und gesunde Ernährung“ für Kinder. Auch der „Kinderhonig“ mit „nur einer weiteren natürlichen Zutat“, bleibt ein Produkt mit hohem Zuckergehalt und ist für Kinder kein generell empfehlenswertes Lebensmittel.

Darum geht’s:

Auf gregas.de bewirbt die Imkerei unter anderem „Honig für Kinder“ und „Kinderhonig“ in verschiedenen bunten Farben mit kindgerechten Motiven auf den Etiketten. Je nach Farbe des Honigs sorgt eine weitere Zutat wie Spirulina blau oder gefriergetrocknete Erdbeeren für die entsprechende Farbe des Honigs. 
Folgenden Aussagen sind auf der Website dort zu finden:

  • Milder Honig […] mit nur je einer weiteren natürlichen Zutat veredelt, ohne jegliche künstlichen Farbstoffe oder Aromen und ist deshalb hervorragend geeignet für unsere Kinder.
  • Kinderaugen zum Leuchten bringen: Natürliche und gesunde Ernährung muss nicht langweilig sein.
  • Ist Honig für Kinder überhaupt gesund? […] Ab dem 1. Lebensjahr ist Honig laut der Weltgesundheitsorganisation ein anerkanntes Lebensmittel und alt bewährtes Heilmittel. […] Honig schmeckt nicht nur herrlich, sondern kann auch helfen zur Desensibilisierung von Allergien. Auch ein selbstgemachter, natürlicher Hustensaft mit Honig kann schnelle Linderung bewirken bei den Kleinen und Großen.

Eine Abbildung im Shop zeigt das Angebot für das Produkt „Kinderhonig Spirulina blau im Honig“. Das Glas zeigt ein Kindermotiv mit einer tauchenden Biene im Wasser. Im Glas befindet sich der mit Spirulina blau gefärbte Honig. Laut Zutatenliste setzt sich das Produkt aus 99,6 Prozent Honig und 0,4 Prozent Spirulina blau zusammen.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter bewirbt seinen „Kinderhonig“ in verschiedenen Farben mit einer kindgerechten Gestaltung der Etiketten und Aussagen wie „hervorragend geeignet für unsere Kinder“. Auf der Website ist zudem von einer „natürlichen und gesunden Ernährung“ die Rede. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit vermittelt der Anbieter ein übertrieben positives Bild für den „Honig mit nur einer weiteren natürlichen Zutat“. Denn nicht die weitere natürliche Zutat im Honig ist relevant, sondern die Tatsache, dass Honig einen hohen Zuckergehalt hat. Deshalb bleibt Honig gerade kein empfehlenswertes Lebensmittel für Kinder. 
Weiter führt der Anbieter die Weltgesundheitsorganisation auf, nennt gesundheitliche Vorteile des Honigs in Bezug auf Allergien bis hin zur Anwendung im Hustensaft. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel jedoch nicht erlaubt. 

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit auf der Website aufgefallen, dass Überbegriffe wie „Kinderhonig“ und „Honigset“ nicht zu den abgebildeten Produkten passen. Denn laut Honigverordnung dürfen Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden. 

Fazit:

Die Imkerei sollte den Honig nicht als „Kinderhonig“ bewerben und die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen entfernen. 

Stellungnahme der Grega‘s Imkerei, Engelskirchen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Dem Anbieter ist daran gelegen, möglichst verbraucherfreundliche Angebote vorzuhalten. Sie hat das Schreiben der Verbraucherzentrale zum Anlass genommen, die gegenständlichen Angebotstexte umfänglich zu überarbeiten und die aufgegriffenen Aussagen geändert bzw. entfernt.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Hinweise auf „Kinder“ für den Honig durch „Familie“ ersetzt. Die kritisierten Werbeaussagen mit Bezug auf die Gesundheit hat der Anbieter entfernt. Lebensmittelklarheit hat unter anderem unter „Fragen und Antworten“ noch gesundheitsbezogene Aussagen zu Honig gefunden, die der Hersteller noch entfernen müsste.