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Kochschinken aus Formfleisch?

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Kochschinken aus Formfleisch?

Frage

Ich habe ein Produkt gekauft, das auf der Vorderseite als Kochschinken ausgezeichnet wird. Es wird nicht darauf hingewiesen, dass es aus Fleischstücken zusammengefügt wurde bzw. es sich um Formfleisch handelt. Dieses geschieht erst auf der Rückseite: "Kochschinken aus Schinkenteilen zusammengefügt." In meinen Augen ist dies zu spät, denn die Kaufentscheidung fällt bei der Betrachtung der Vorderseite. Kochschinken ist meines Wissens weder aus Fleischstücken zusammengesetzt noch Formfleisch. Darüber hinaus ist dieser "Kochschinken" eher Formfleisch als ein zusammengesetzter Kochschinken, da der Durchmesser von ca. 9 cm mehr dafür spricht, dass es Formfleisch ist. Die einzelnen Fleischteile für sich könnten niemals als Kochschinken bezeichnet werden.

Antwort

Bei dem von Ihnen gekauften Produkt handelt es sich nicht um „Formfleisch“, sondern um sogenannten „Slicer-Schinken“

Wie ein Schinken zu bezeichnen ist, regeln die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse“

Die Bezeichnung „Schinken“ oder „Kochschinken“ ohne weiteren Hinweis wird demnach nur für „gewachsenen Schinken“ und für Produkte verwendet, die sich aus unzerkleinerten Schinken-Teilstücken wie Oberschale, Unterschale, Nuss oder Hüfte zusammensetzen und in Formen gelegt wurden. Die Teilstücke sind überwiegend schwerer als 250 Gramm und könnten auch einzeln als „Schinken“ verkauft werden.

Bei der industriellen Schinkenherstellung werden die Teilstücke maschinell in Formen gefüllt. Dabei können sie zerreißen und es kann zu einem verstärkten Muskelabrieb kommen. Solcher Schinken sollte gemäß den Leitsätzen deshalb den Hinweis „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ tragen. Dies ist der „Slicer-Schinken“, den Sie offenbar gekauft haben.

Erzeugnisse, die aus kleineren Stücken hergestellt werden, werden als „Schinken, aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Formfleisch-Schinken. Die Leitsätze fordern den Begriff „Formfleisch“ aber nicht mehr, da die Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen aus Fleischstücken inzwischen in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt ist.

Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte die Bezeichnung für Schinken auf der Vorderseite der Verpackung vollständig sein. Die Hinweise „aus Schinkenstücken zusammengefügt“ und „aus Fleischstücken zusammengefügt“ sind kaufrelevante Informationen und dürfen sich deshalb nicht auf der Rückseite „verstecken“. 
 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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